9347/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.09.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend gemeinsame Obsorge
Seit 01.07.2001 gibt es in Österreich die Möglichkeit, die "Obsorge beider Eltern" freiwillig zu vereinbaren. Die Regelung wurde im Jahr 2005 einer Evaluierung unterzogen. Das Ergebnis dieser Evaluierung brachte erfreuliche Entwicklungen zu Tage. Es wurden einige positive Entwicklungen vor allem im Bezug auf das Kindeswohl festgestellt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage