9347/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.09.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend gemeinsame Obsorge

 

Seit 01.07.2001 gibt es in Österreich die Möglichkeit, die "Obsorge beider Eltern" freiwillig zu vereinbaren. Die Regelung wurde im Jahr 2005 einer Evaluierung unterzogen. Das Ergebnis dieser Evaluierung brachte erfreuliche Entwicklungen zu Tage. Es wurden einige positive Entwicklungen vor allem im Bezug auf das Kindeswohl festgestellt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. In wie vielen Fällen wurde die gemeinsame Obsorge in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 in Anspruch genommen?

 

  1. In wie vielen Fällen waren die Eltern nicht verheiratet?

 

  1. In wie vielen Fällen wurde die gemeinsame Obsorge in Anspruch genommen?

 

  1. In wie vielen Fällen wurde die alleinige Obsorge von der Mutter in Anspruch genommen?

 

  1. In wie vielen Fällen wurde die alleinige Obsorge vom Vater in Anspruch genommen?