9348/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.09.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Anzahl bewilligter Adoptionen.

 

Viele Paare leiden unter einem nicht erfüllten Kinderwunsch. Eine Alternative sich diesen doch zu erfüllen, ist oft die Adoption eines Kindes. Die Voraussetzungen um ein Kind aufnehmen zu dürfen sind vielfältig. Neben persönlichen Voraussetzungen muss unter anderem auch nachgewiesen werden, dass ausreichend finanzielle Mittel und geeigneter Wohnraum zur Verfügung stehen. Offiziell gibt es zwar keine Altershöchstgrenze, in der Praxis wird die Adoption eines österreichischen Kindes aber fast unmöglich, falls die Eltern älter als 36 Jahre alt sind.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Kinder wurden in Österreich in den Jahren 2005 bis 2010 zur Adoption freigegeben? Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren.

2.   Wie viele Adoptionen aus dem Inland wurden in den Jahren 2005 bis 2010 durchgeführt? Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren.

3.   Wie oft war ein Elternteil älter als 35 Jahre?

4.   Wie viele Adoptionen aus dem EU-Ausland wurden in den Jahren 2005 bis 2010 durchgeführt? Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren.

5.   Wie oft war ein Elternteil älter als 35 Jahre?

6.   Wie viele Adoptionen aus dem restlichen Ausland wurden in den Jahren 2005 bis 2010 durchgeführt? Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren.

7.   Wie oft war ein Elternteil älter als 35 Jahre?

8.   Wie viele Eltern befinden sich zum heutigen Tag in der Vormerkliste geeigneter Adoptivwerber?