9352/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.09.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Verdacht auf Gesetzeskauf durch die Telekom

BEGRÜNDUNG

 

Wie aus einer anonymen Anzeige an die Korruptionsstaatsanwaltschaft vom 25.8.2011 hervorgeht, soll es rund um die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Juni 2009 zu verdächtigen Zahlungsflüssen und zu einer Beeinflussung des Gesetzgebungsprozesses zugunsten der Telekom gekommen sein. Diese Anzeige wurde zuständigkeitshalber am 31.8.2011 an die Wirtschaftsgruppe StA Wien übergeben und wird dort im Rahmen des laufenden Korruptionsverfahrens rund um die Telekom weiterbehandelt.

Im Frühjahr 2009 sei nach der Anzeige eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes vorbereitet worden, welche für die Telekom Erleichterungen im Verfahren rund um den Ausbau der Breitbandleitungen bringen sollte. Zu diesem Zweck hätten der Generaldirektor der Telekom Hannes Ametsreiter sowie der Manager Michael Fischer einen Kontakt zum damaligen Kabinettschef im BMVIT August Reschreiter hergestellt. Es sei dann zu einem Treffen in der Privatwohnung des Kabinettchefs gekommen, bei welchem dieser vorschlug, dass sein ebenfalls anwesender Rechtsanwalt  Richard Regner in dieser Angelegenheit beratend sowohl für das Ministerium als auch für die Telekom tätig werden solle, um dabei die Vorschläge „möglichst deckungsgleich zu machen.“

Als Konditionen habe der Rechtsanwalt einen Stundensatz von Euro 350 bei einem voraussichtlichen Aufwand von ca. 280 bis 300 Stunden genannt. Dazu die Anzeige im Wortlaut:

„Auf unseren Einwand hin, dass diese Anzahl an Beratungsstunden unter Umständen intern Fragen aufwerfen könnte, erwiderte Dr. Regner mit einem leichten Schmunzeln, dass darin der zeitliche Aufwand von Kabinettschef Reschreiter auch bereits berücksichtigt wäre, was dieser mit einem leichten Kopfnicken quittierte.“


Im weiteren Verlauf hätten die betreffenden Mitarbeiter von Michael Fischer erfahren, dass Telekom-Generaldirektor Ametsreiter diese Vorgangsweise unterstütze. In zwei weiteren Terminen mit Richard Regner unter Einbeziehung der Rechtsabteilung der Telekom sei dann das Projekt Telekomgesetz Novellierung unter Dach und Fach gebracht worden. Dabei habe sich gezeigt, dass Richard Regner in der Materie nicht kompetent gewesen sei. Das verrechnete Honorar des Rechtsanwaltes habe schließlich Euro 103.250 betragen.

 

Am 29.5.2009 kam es zur Einbringung eines Initiativantrages der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Kurt Gartlehner (652/A) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geregelt wird. In Übereinstimmung mit den Angaben in der Anzeige finden sich darin insbesondere Regelungen über die Inanspruchnahme von Leitungsrechten durch die Betreiber von Kommunikationsnetzen. Der Antrag wurde am 17.6.2009 im Nationalrat beschlossen.

Der Antrag weist einen Detaillierungsgrad auf, wie er für Initiativanträge untypisch ist, sondern vielmehr  Vorlagen aus dem Legislativapparat der Ministerien  entspricht.

Nach den Angaben in der Sachverhaltsdarstellung ersparte sich die Telekom durch diese Novelle knapp 2 Millionen Euro pro Jahr. Die beinhalteten Maßnahmen bedeuteten demnach eine Ausweitung der Rechte der Telekom bei Bewilligungsverfahren und eine Schwächung der anderen Parteien bei Bauvorhaben.  

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wurde der Entwurf für den Antrag 652/A vom 29. Mai 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) geändert wird, im BMVIT erstellt?

2)    Kam es dabei zu einer Beauftragung des Rechtsanwaltes Dr. Regner mit Beratungsleistungen in Zusammenhang mit diesem Entwurf?

3)    Falls ja: Welches Honorar wurde seitens des BMVIT für diese Beratung bezahlt?

4)    Falls nein: Hat Dr. Regner sonst Leistungen im Zusammenhang mit dieser Novelle erbracht?

5)    Hat Dr. Regner sich inhaltlich in die Gestaltung der Novelle eingebracht?

6)    Hat Kabinettschef Reschreiter sich inhaltlich in die Gestaltung der Novelle eingebracht?

7)    Ist Ihnen bekannt, ob es seitens der Telekom ein Beratungsverhältnis mit Dr. Regner in diesem Zusammenhang gab?

8)    Wurde eine mögliche Begünstigung der Telekom durch diesen Gesetzesentwurf im BMVIT geprüft und zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?


9)    Weshalb wurde die gegenständliche Novelle nicht als Regierungsvorlage sondern als Initiativantrag eingebracht?

10) Sollte dadurch ein Begutachtungsverfahren vermieden werden, um die Formulierung von Kritik durch die Novelle Benachteiligter zu vermeiden?

10) Sollte dadurch ein Begutachtungsverfahren vermieden werden, um die Formulierung von Kritik durch die Novelle Benachteiligter zu vermeiden?

11) In welcher Weise wurden die Abgeordneten KarinHakl und Kurt Gartlehner in die Erstellung und Einbringung des Antrages mit einbezogen?