9361/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.09.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes

BEGRÜNDUNG

 

Gemäß regelmäßiger medialer Berichterstattung (zuletzt apa 11.9.2011) wird es für Väter immer attraktiver in Karenz zu gehen und von ihrem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in den unterschiedlichen Varianten Gebrauch zu machen.

Der Väteranteil beim einkommensabhängigen Kindergeld betrug demnach rund 27 Prozent. Beim Modell 12+2 (Pauschalvariante) lag der Väteranteil laut der veröffentlichten Daten bei knapp 32 Prozent.

Zwischen den monatlich veröffentlichten Statistiken auf der Homepage des BMWFJ und den medial veröffentlichten Sonderauswertungen seitens Familienminister Mitterlehner besteht jeweils ein deutlicher Unterschied bei der Höhe des Väteranteils. In den Monatsstatistiken erreicht der Väteranteil meist nicht einmal die Hälfte der nun kolportierten Prozentzahlen. So lag der Väteranteil laut Monatsstatistik August 2011 im Modell 12+2 (Pauschalvariante) bei 11,7% und in der einkommensabhängigen Variante bei 9,9%. Diese Diskrepanz ist zurückzuführen auf die geringe Dauer der Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes durch Väter, die im Rahmen der Monatsstatistik nicht erfasst wird.

Eine seriöse Beurteilung von politischen Maßnahmen braucht jedoch eine Offenlegung dieser Daten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)   Wie hat sich die Inanspruchnahme der unterschiedlichen Kinderbetreuungsgeld-Varianten in den letzten Jahren entwickelt? Wie viel Prozent der Paare nahmen folgende Varianten in Anspruch? Bitte um Darstellung nach Geburtsjahr des Kindes.

2007

2008

2009

2010

2011

30+6

 

 

 

 

 

20+4

 

 

 

 

 

15+3

 

 

 

 

 

12+2 fix

 

 

 

 

 

12+2 EABG

 

 

 

 

 

 

2)   Wie hat sich der Väteranteil in Prozent in den jeweiligen Varianten in den letzten Jahren entwickelt? Bitte um Darstellung nach Geburtsjahr des Kindes sowie des Väteranteils in Prozent bei abgeschlossenen Fällen.

2007

2008

2009

2010

2011

30+6

 

 

 

 

 

20+4

 

 

 

 

 

15+3

 

 

 

 

 

12+2 fix

 

 

 

 

 

12+2 EABG

 

 

 

 

 

 

3)   Inwieweit liegen (bezugnehmend auf Frage 2)  Unterschiede zwischen den jeweiligen Väteranteilen in der Privatwirtschaft sowie dem öffentlichen Dienst vor?


4)   Wie hat sich der Väteranteil in Prozent in den jeweiligen Varianten in den letzten Jahren entwickelt? Bitte um Darstellung nach Geburtsjahr des Kindes sowie des Väteranteils in Prozent nach dem Stichtag 1. Jänner des jeweiligen Jahres (d.h. Monatsstatistik)

2007

2008

2009

2010

2011

30+6

 

 

 

 

 

20+4

 

 

 

 

 

15+3

 

 

 

 

 

12+2 fix

 

 

 

 

 

12+2 EABG

 

 

 

 

 

 

5)   Inwieweit liegen (bezugnehmend auf Frage 4)  Unterschiede zwischen den jeweiligen Väteranteilen in der Privatwirtschaft sowie dem öffentlichen Dienst vor?

6)   Wie viel Prozent der Frauen bzw. Männer nahmen in den einzelnen Jahren 2007-2011 in der Variante 30+6 maximal 6 Monate in Anspruch?

7)   Wie viel Prozent der Frauen bzw. Männer nahmen in den einzelnen Jahren 2007-2011 in der Variante 20+4 maximal 4 Monate in Anspruch?

8)   Wie viel Prozent der Frauen bzw. Männer nahmen in den einzelnen Jahren 2007-2011 in der Variante 15+3 maximal 3 Monate in Anspruch?

9)   Wie viel Prozent der Frauen bzw. Männer nahmen im Jahr 2010 in den Pauschalvariante 12+2 maximal 2 Monate in Anspruch?

10) Wie viel Prozent der Frauen bzw. Männer nahmen im Jahr 2010 in der einkommensabhängigen Variante des Kinderbetreuungsgeldes maximal 2 Monate in Anspruch?

11) Wie viel Prozent der Frauen bzw. Männer nahmen im Jahr 2010 in der einkommensabhängigen Variante des Kinderbetreuungsgeldes zwischen 3-9 Monate in Anspruch?

12) Wie viel Prozent der Frauen bzw. Männer nahmen im Jahr 2010 in der einkommensabhängigen Variante des Kinderbetreuungsgeldes zwischen 10-12 Monate in Anspruch?

13) Wie viel Prozent der Frauen bzw. Männer nahmen im Jahr 2010 in der einkommensabhängigen Variante des Kinderbetreuungsgeldes zwischen 12-14 Monate in Anspruch?

14) Wie viel Prozent der Eltern teilten sich im Jahr 2010 in der einkommensabhängigen Variante des Kinderbetreuungsgeldes die Inanspruchnahme genau zur Hälfte?


 

15) Wie viel Prozent der Männer beziehen das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erst ab dem 13. Lebensmonat des Kindes?

16) Wie unterschied sich die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes  im Jahr 2010 nach dem Geschlecht?

Höhe des KBG

Mann

Frau

Gesamt

1.000-1.2000 Euro

 

 

 

1.200-1.400 Euro

 

 

 

1.400-1.800 Euro

 

 

 

1.800- 2.000 Euro

 

 

 

 

17) Bis wann wird eine umfassende Evaluation des Kinderbetreuungsgeldes vorliegen?