9365/J XXIV. GP
Eingelangt am
30.09.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend im BMASK anfallende Kosten für die Töchtersöhne
Die
sogenannte "Saure-Gurken-Zeit" zu Beginn der tagungsfreien Zeit Anfang
Juli nützte eine scheidende Abgeordnete des Nationalrats, um öffentlichkeitswirksam
ihre Forderung nach einer Änderung der Bundeshymne ("Heimat bist du
großer Söhne") zum Besten zu geben. Wenig später
verkündeten die Medien bereits, dass der Vorschlag bereits beschlossene
Sache sei, z. B. auf "derStandard.at" am 13. Juli 2011: "Ab 2012
– Beschlossen: Töchter kommen in Hymne".
(http://derstandard.at/1310511100861/Ab-2012-Beschlossen-Toechter-kommen-in-Hymne,
18. Juli 2011)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die folgende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen hat bzw. hätte das BMASK im Falle einer Änderung des Texts der Bundeshymne zu ergreifen?
2. Auf welche Höhe würden sich diese in Euro belaufen?