9365/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.09.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend im BMASK anfallende Kosten für die Töchtersöhne

 

 

Die sogenannte "Saure-Gurken-Zeit" zu Beginn der tagungsfreien Zeit Anfang Juli nützte eine scheidende Abgeordnete des Nationalrats, um öffentlichkeitswirksam ihre Forderung nach einer Änderung der Bundeshymne ("Heimat bist du großer Söhne") zum Besten zu geben. Wenig später verkündeten die Medien bereits, dass der Vorschlag bereits beschlossene Sache sei, z. B. auf "derStandard.at" am 13. Juli 2011: "Ab 2012 – Beschlossen: Töchter kommen in Hymne".
(
http://derstandard.at/1310511100861/Ab-2012-Beschlossen-Toechter-kommen-in-Hymne, 18. Juli 2011)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die folgende

 

Anfrage

 

1.     Welche Maßnahmen hat bzw. hätte das BMASK im Falle einer Änderung des Texts der Bundeshymne zu ergreifen?

2.     Auf welche Höhe würden sich diese in Euro belaufen?