9383/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.09.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Höbart, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesminister für Inneres

betreffend Anfragenbeantwortung 8910/AB

 

 

In der Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Höbart, Vilimsky und weiterer Abgeordneter 8997/J vom 07. Juli 2011 zum Rückführungsprogramm für Asylanten, antworten sie Folgendes:

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Höbart, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am     7. Juli 2011 unter der Zahl 8997/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rückkehrprogramm für Asylanten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

Zu den Fragen 2, 7 bis 9, 11 und 12:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund der Verpflichtung zur Amtsver-schwiegenheit muss von einer Beantwortung der Fragen Abstand genommen werden.

 

Seit 1. Juli 2011 hat jeder Fremde grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf freiwillige Rückkehr in sein Heimatland, wobei Fremden auf Antrag die Reisekosten sowie eine einmalige Reintegrationshilfe bis zu einer Höhe von € 370,-- gewährt werden kann.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Falls ein Sicherungsbedarf bekannt ist, besteht die Möglichkeit, Schubhaft zu verhängen oder ein gelinderes Mittel anzuordnen. Die diesbezüglichen Voraussetzungen sind im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

 

Zu Frage 5:

Solche Fremde werden einem fremdenpolizeilichen Verfahren unterzogen.

 

Zu Frage 6:

Diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen.


Zu Frage 10:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.    Fand in der Zwischenzeit ein Prozess über die erwähnten Vorgänge statt?

2.    Wenn ja, wie lautete das Urteil?

3.    Wenn nein, wann wird ein solcher Prozess voraussichtlich stattfinden?

4.    Wurden die erwähnten Asylwerber bereits ausgewiesen?

5.    Wenn ja, wann?

6.    Wenn nein, warum noch nicht?

7.    Befinden sich diese Personen bis zur Ausweisung in sicherem Gewahrsam?