9399/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.10.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Petzner,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend Aktenvermerk vom 26.1.2010 zu Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft und Finanzministerium sowie Kapitalbedarf der Hypo Alpe Adria

 

Die Hypo Group Alpe Adria, seit Oktober 2007 im Mehrheitseigentum der deutschen BayernLB, wurde Ende 2009 notverstaatlicht und ging somit in das Eigentum der Republik Österreich über, die ihrerseits einen neuen Vorstand unter Vorstandsvorsitzenden Dr. Gottwald Kranebitter bestellte und den Aufsichtsrat unter Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Johannes Ditz neu besetzte.

 

Begründet wurde die Notverstaatlichung vom damaligen politischen Verantwortlichen, dem ehemaligen ÖVP-Finanzminister Josef Pröll, im Dezember 2009 und in weiterer Folge auch vom Präsidenten der Finanzprokuratur, Dr. Peschorn, unter anderem damit, dass sich in der Hypo offensichtlich ein kriminelles Netzwerk gebildet und die politische Führung des Landes Kärnten unter Landeshauptmann Dr. Jörg Haider die Bank für ihre eigenen Interessen missbraucht habe, was die Bank in den Ruin geführt habe. Und weiter: Man werde daher jeden Beleg dreimal umdrehen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und zu diesem Zwecke eine „CSI Hypo“ einsetzen, die Aufklärung schaffen solle.

 

Hierzu wird dazu nunmehr ein interner Aktenvermerk vom 26. Jänner 2010 von einem Treffen von Vertretern des Finanzministeriums, darunter der Präsident der Finanzprokuratur, Dr. Peschorn, und Vertretern der Staatsanwaltschaft vorgelegt, aus dem hervor geht, dass die politischen und fachlichen Verantwortlichen im Finanzministerium weder zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung im Dezember 2009 und auch nicht mehr als ein Monat später, im Jänner 2010, als längst Ermittlungsschritte getätigt wurden, irgendeinen Hinweis auf strafrechtlich relevante Tatbestände vorliegen hatten. So heißt es im Aktenvermerk auf die Frage der Staatsanwälte in Richtung des Verdachtes auf allfällige Straftaten, zumindest hinsichtlich § 159 Abs. 3 StGB, wörtlich, dass "keine konkreten Verdachtsmomente erkannt worden seien."

 

Daraus ergibt sich, dass man bewusst, vorsätzlich und wider besseren Wissens die Öffentlichkeit belogen sowie Kärnten, die Bank, deren Organe und ihre Mitarbeiter kriminalisiert hat.

 

Aus dem genannten Gesprächsprotokoll geht weiters hervor, dass die Notverstaatlichung der Hypo Group Alpe Adria im Dezember 2009 ohne Prüfungen und genaue Kenntnisse über die Ursachen und die tatsächliche Notwendigkeit dieser Notverstaatlichung vorgenommen wurde.


So heißt es auf die Frage, warum es zur Notverstaatlichung der Hypo gekommen ist und auf welcher Grundlage diese erfolgte, laut Protokoll wie folgt: "Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit sei es - anders etwa als im Fall BAWAG - nicht möglich gewesen, die Ursachen, die diesen Schritt notwendig machten, detailliert zu analysieren. Dem BMF seien nur jene (Global-)Unterlagen zur Verfügung gestanden, aus denen sich die Notwendigkeit von Eigenkapitalmaßnahmen ablesen hätten lassen."

 

Man hat also ohne genaue Prüfung und damit ohne konkrete Kenntnis der vollständigen Sachlage und somit auf grob fahrlässige und der Sorgfaltspflicht widersprechende Art und Weise eine Notverstaatlichung vorgenommen, welche für die Republik Österreich laut derzeitigem Stand zumindest zu einem finanziellen Schaden von 1,7 Milliarden Euro geführt hat. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Kaufvertrag zwischen Republik Österreich und BayernLB verwiesen, welcher der Staatsanwaltschaft bereits übermittelt wurde, der auf Seite 5 unter "Liquiditätsmaßnahmen" Rückzahlungen von bis zu vier Milliarden Euro an die BayernLB beinhaltet, womit weiter schwerer finanzieller Schaden für die Republik Österreich droht.

 

Schließlich geht aus dem Aktenvermerk auch hervor, dass jenes Hypo-Wertgutachten der Wirtschaftsprüfungskanzlei PriceWaterhouseCoopers (PwC) aus dem Jahr 2009, welches als Grundlage und Rechtfertigung für die Notverstaatlichung diente, offensichtlich falsch ist und bewusst und im Zusammenspiel mit den Verantwortlichen der BayernLB vorsätzlich einen derart hohen Wertberichtigungsbedarf berechnet wurde, um die Notverstaatlichung zu erpressen und den finanziellen Schaden für die BayernLB zu Lasten der Republik Österreich zu minimieren.

 

So heißt es zum PwC-Gutachten seitens des Finanzministeriums: "Nach den dem BMF vorliegenden Informationen existiere ein deutsches PwC-Gutachten, aus dem sich ein Wertberichtigungsbedarf von rund 1,7 Milliarden Euro ergeben habe, der wiederum die genannten Eigenkapitalmaßnahmen erforderlich gemacht habe. Soweit für das BMF bisher überblickbar gewesen sei, gehe dieses PwC-Gutachten von außerordentlich risikobewussten Ansätzen aus und erachte auch solche Kreditgeschäfte teils bis auf Null wertberichtigungsbedürftig, bei denen auch nur ganz geringe Risikofaktoren erkennbar seien."

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf den wohl strafrechtlich relevanten und gezielten Entzug von Kapital in Höhe von 1,1 Milliarden Euro im November und Dezember 2009 seitens der BayernLB gegenüber ihrem Tochterkonzern Hypo Alpe Adria verwiesen, konkret auf die aus dem genannten Kaufvertrag hervor gehende Ziehung einer im Juni fix zugesagten, bis dahin aber noch nicht genutzten Kreditlinie von über 500 Millionen Euro gegenüber der Hypo Alpe Adria am 24. November 2009 sowie die Kündigung eines Darlehens der BayernLB gegenüber der Hypo Alpe Adria in Höhe von 625 Millionen Euro am 11. Dezember 2009.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. War Ihnen persönlich der vorgelegte Aktenvermerk vom 26.1.2010 vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung durch meine Person bekannt und falls ja, seit wann durch wen wurde Ihnen dieser Aktenvermerk bekannt sowie was haben Sie mit den darin enthaltenen Informationen gemacht?

 

  1. Auf welche zu nennenden konkreten Unterlagen und Informationen stützte sich die Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria im Dezember 2009?

 

  1. Warum hat man laut Aktenvermerk seitens des Finanzministeriums auf eine „detaillierte Analyse“ verzichtet, wie hätte eine solche „detaillierte Analyse“ aussehen sollen und wie viel Zeit hätte man für eine solche gebraucht?

 

  1. Was umfasste die seitens des Finanzministeriums im Aktenvermerk erwähnte detaillierte Analyse der „BAWAG“, wie lange dauerte diese zeitlich, von wem wurde diese in wessen Auftrag vorgenommen und was war deren Ergebnis?

 

  1. Die unterlassene detaillierte Analyse vor der Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria bedeutet eine klare Verletzung der gebotenen Sorgfaltspflicht. Welche Konsequenzen werden Sie setzen und welche Schritte werden Sie daher gegen die Verantwortlichen im Finanzministerium und den damals verantwortlichen Minister, DI Josef Pröll, einleiten?

 

  1. Aus dem Aktenvermerk geht hervor, es seien „nur jene (Global-)Unterlagen zur Verfügung gestanden, aus denen sich die Notwendigkeit von Eigenkapitalmaßnahmen ablesen hätten lassen." Um welche zu nennenden „Global-Unterlagen“ hat es sich dabei konkret gehandelt, wie lautet deren Inhalt und wer hat diese „Global-Unterlagen“ wann dem Finanzministerium zur Verfügung gestellt?

 

  1. Aus dem Aktenvermerk geht hervor, aus den „(Global-Unterlagen)“ hätte sich die „Notwendigkeit von Eigenkapitalmaßnahmen ablesen lassen." Was sind die zu nennenden konkreten Informationen und Interpretationen, aus welchen das Finanzministerium die Notwendigkeit der Notverstaatlichung abgelesen hat?

 

  1. Von welcher konkreten finanziellen Höhe an notwendigen Eigenkapitalmaßnahmen ist das Finanzministerium zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria im Dezember 2009 ausgegangen und auf Basis welcher Zahlen, Daten und Fakten haben sich diese notwendigen Eigenkapitalmaßnahmen errechnet?

 

  1. Aus dem Aktenvermerk vom 26. 1. 2010 geht hervor, dass nach „dem BMF vorliegenden Informationen“ ein deutsches PwC-Gutachten „EXISTIERE“, was bedeutet, dass man sowohl zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung im Dezember 2009 als auch ein Monat später, im Jänner 2010, keine vollständige Kenntnis über das  PwC-Gutachten hatte und dieses in seinem vollen Umfang dem Finanzministerium weder bekannt war, noch vorgelegen ist. Ist das korrekt, liegt Ihnen dieses Gutachten mittlerweile vor und falls ja, was ist dessen konkreter Inhalt und wer hat es Ihnen wann warum übermittelt?

 

  1. Zum PwC-Gutachten heißt es in jenem Aktenvermerk weiter: „Soweit für das BMF bisher überblickbar gewesen sei, gehe dieses PwC-Gutachten von außerordentlich risikobewussten Ansätzen aus und erachte auch solche Kreditgeschäfte teils bis auf Null wertberichtigungsbedürftig, bei denen auch nur ganz geringe Risikofaktoren erkennbar seien."

 

a.       Haben Sie sich mittlerweile einen kompletten Überblick über die Ergebnisse des PwC-Gutachtens verschafft und falls ja, wie lauten die konkreten Ergebnisse?


 

b.      Im Aktenvermerk heißt es seitens des Finanzministeriums, das PwC-Gutachten gehe „von außerordentlich risikobewussten Ansätzen aus und erachte auch solche Kreditgeschäfte teils bis auf Null wertberichtigungsbedürftig, bei denen auch nur ganz geringe Risikofaktoren erkennbar seien." Um welche Kreditgeschäfte handelte es sich hierbei konkret, wie lautet der von PwC festgestellte, jeweilige Wertberichtigungsbedarf und um welche konkreten Beträge ist dieser Wertberichtigungsbedarf jeweils auf Basis der erfolgten Analyse des Finanzministeriums zu hoch ausgefallen bzw. waren nur ganz geringe Risikofaktoren erkennbar?

 

  1. Im Rahmen Ihrer schriftlichen Beantwortung (7698/AB) vom 29.04.2011 meiner parlamentarischen Anfrage vom 01.03.2011 (7773/J) antworten Sie auf die Frage, wie hoch auf Basis des Kaufvertrages zwischen der Republik Österreich und der Bayrischen Landesbank die Verbindlichkeiten der Hypo gegenüber der BayernLB sind, es obliege „dem Vorstand der Hypo Bank International, im Rahmen des Liquiditätsmanagements für die fristgerechte Tilgung aller Verbindlichkeiten der Bank, somit auch jener gegenüber der BayernLB, Sorge zu tragen." Wie hoch ist diese Gesamtsumme aller Verbindlichkeiten der Hypo Alpe Adria gegenüber der BayernLB genau und woraus setzt sich diese Summe zusammen?

 

  1. In der Ausgabe der „Kronen Zeitung“ vom 3. Oktober 2011 erklärte der stellvertretende FIMBAG-Aufsichtsratsvorsitzende Hannes Androsch, eine von der Nationalbank für spätestens März 2012 geforderte Eigenkapitalaufstockung bei der Kärntner Hypo um 1,3 Milliarden Euro könne nur der Eigentümer, die Republik Österreich, aufbringen und zusätzlich müsse die Hypo im Jahr 2013 aus vertraglichen Verpflichtungen mit dem früheren Mehrheitseigentümer BayernLB drei Milliarden nach München überweisen, womit, so Androsch, „uns alle die Hypo sicher noch vier Milliarden Euro kosten wird. Am Ende vielleicht sogar sieben Milliarden.“ Sind diese Angaben korrekt und falls nein, wie soll die von der Nationalbank für spätestens März 2012 geforderte Eigenkapitalaufstockung bei der Kärntner Hypo um 1,3 Milliarden Euro und wie sollen die Ihrerseits konkret anzugebenden „vertraglichen Verpflichtungen mit dem früheren Mehrheitseigentümer BayernLB“ finanziert werden?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass die Republik Österreich weiteres Steuergeld für die Sanierung der Hypo Alpe Adria und die Eigenkapitalaufstockung aufwenden muss und falls ja, warum können Sie dies ausschließen?

 

  1. Im Aktenvermerk vom 29.01.2011 heißt es auf die Frage der Staatsanwälte in Richtung des Verdachtes auf allfällige Straftaten, zumindest hinsichtlich § 159 Abs. 3 StGB, wörtlich, dass „keine konkreten Verdachtsmomente erkannt worden seien.“ Dem steht entgegen, dass es seitens des Finanzministeriums und seitens des damals zuständigen Finanzministers Josef Pröll bereits unmittelbar nach der Notverstaatlichung im Dezember 2009 geheißen hat, man werde eine „CSI Hypo“ einsetzen jeden Beleg drei mal umdrehen, weil der Verdacht auf Straftaten bestehe. Wenn es also am 29.01.2011 noch immer gar keine konkreten Verdachtsmomente gab, welche gab es dann ein Monat vorher, im Dezember 2009, und worauf konkret stützte das Finanzministerium und Josef Pröll seine damaligen öffentlichen Aussagen und Angaben?

 

 

Wien, 04. Oktober 2011 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Anfragesteller übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfrage (gescanntes Original)

zur Verfügung.