9443/J XXIV. GP
Eingelangt am
12.10.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Bernd Schönegger, Dr. Franz
Josef Huainigg,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend ÖBB:
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wird ignoriert,
keine
Barrierefreiheit am Grazer Ostbahnhof
Seit Kurzem führt am wichtigen Nahverkehrsknoten „Ostbahnhof" in Graz der Weg
zum Bahnsteig durch eine Unterführung.
Seit dem Umbau existiert zwar ein
Liftschacht, aber kein Lift, auch keine
Rampe entlang der Stufen. Für Rollstuhlfahrer
ist somit diese Station ebenso unbenutzbar wie für Eltern mit
Kinderwägen. Auch für
gehbehinderte und ältere Menschen ist diese neue Situation eine
Herausforderung.
Am alten Bahnhof war
Barrierefreiheit gegeben.
Auf der Homepage der ÖBB ist zum Thema Barrierefreiheit zu
lesen:
„Für die ÖBB ist die Gruppe der Behinderten, die
Senioren und Mütter/Väter mit
Kleinkindern und Kinderwägen im
Zentrum der Betrachtung. Dem ÖBB-Konzern ist
es ein
selbstverständliches Anliegen, im Rahmen der
technischen und
wirtschaftlichen Möglichkeiten entsprechende Maßnahmen zu treffen."
Es ist
unverständlich, dass der Nahverkehrsknoten „Ostbahnhof"
nicht wie am
Nahverkehrsknoten
Graz „Don Bosco" barrierefrei eröffnet wurde.
Die ÖBB verstößt mit ihrer Haltung gegen das im Jahr 2006 in Kraft gesetzte
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Dieses Gesetz verpflichtet zur
Sicherstellung der barrierefreien Nutzung bei Um- und Neubauten im öffentlichen
Bereich.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1)
Wie stellen Sie als Eigentümervertreterin grundsätzlich
sicher, dass die ÖBB den
Anforderungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes nachkommt?
2) Wie
rechtfertigt die ÖBB die Verletzung der Verpflichtung zur
Barrierefreiheit am
Nahverkehrsknoten Grazer Ostbahnhof?
3) Warum wird
ein barrierefreier Bahnhof so umgestaltet, dass eine Barrierefreiheit nicht
mehr
gegeben ist?
4) Welchen
Einklang mit dem Eisenbahngesetz sehen Sie für Bahnhöfe, die neu
gestaltet werden, wie
am Ostbahnhof, wo keine Barrierefreiheit gegeben ist?
5) Dürfen Ihrer
Meinung nach Bahnhöfe ohne barrierefreien Zugang neu eröffnet
werden?
6) Wird die ÖBB auf
eigene Kosten einen Lift in die bestehende Anlage am
Ostbahnhof einbauen?
7) Bis wann ist mit einer Umsetzung der fehlenden Baumaßnahmen zu rechnen?