9479/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.10.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend die finanzielle Unterstützung von pflegenden Angehörigen für Ersatzpflege
Die Pflege von Angehörigen ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit, die oft mit großen psychischen und physischen Belastungen verbunden ist. Aus dem Endbericht „Pflegende Angehörige“ des BMSG aus dem Jahr 2005 geht hervor, dass pflegende Angehörige häufiger krank sind als die Durchschnittsbevölkerung. Deshalb ist es wichtig, dass so viele pflegende Angehörige wie möglich eine Auszeit von der Pflege nehmen können.
Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können gem. § 21a PGG beim Bundessozialamt einen Antrag auf eine Zuwendung zur Finanzierung einer professionelle oder private Ersatzpflege stellen, wenn sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen vorübergehend an der Erbringung der Pflege verhindert sind. Allerdings ist die Inanspruchnahme dieser finanziellen Unterstützung für die Ersatzpflegezeit eher gering. Im vergangenen Jahr waren es laut Pressemeldungen 6.675 Anträge, die positiv erledigt worden sind. Das entspricht nur knapp zwei Prozent der etwa 350.000 Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Die Gründe für die geringe Inanspruchnahme dieses Zuschusses sind unklar.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden seit 1.1. 2009 gestellt?
Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren und Pflegegeldstufen
getrennt auflisten.
2) Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden seit 1.1. 2009 positiv
entschieden? Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren und
Pflegegeldstufen getrennt auflisten.
3) Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden seit 1.1. 2009 negativ
entschieden? Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren und
Pflegegeldstufen getrennt auflisten.
4) Was waren die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines
Antrags auf Ersatzpflege?
5) In wie vielen Fällen wurde die Ersatzpflege bisher abgelehnt, weil
die Kosten für die Ersatzpflege vom Konto der pflegebedürftigen
Person beglichen wurden?
6) Wie lange dauert die Bearbeitung der Anträge auf Ersatzpflege im
Durchschnitt?
7) Welche Unterlagen oder Informationen, die für die Bewilligung
eines Antrags auf Ersatzpflege nötig sind, müssen häufig
nachgereicht werden?
8) Wie hoch ist das Durchschnittseinkommen der AntragstellerInnen auf
Ersatzpflege?
9) Wie hoch waren die Zuwendungen für die Ersatzpflege seit 2009
insgesamt und wie hoch waren die Zuwendungen durchschnittlich pro Fall?
10) Welches
Durchschnittsalter haben die AntragstellerInnen auf Ersatzpflege?
11) Wie
hoch ist der Frauenanteil unter den AntragstellerInnen auf Ersatzpflege?
12) Wie
verteilt sich die Zahl der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege nach
Bundesländern?
13) Wie
verteilt sich die Zahl der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege nach dem
Verwandtschaftsverhältnis zur pflegebedürftigen Person?
14) Wie
viele Prozent der AntragstellerInnen betreuen eine Person mit einer
demenziellen Erkrankung?
15) Für
welchen Zeitraum wird die Ersatzpflege im Durchschnitt beantragt?
16) Ist
eine Valorisierung der finanziellen Unterstützung für eine
Ersatzpflege vorgesehen? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?
17) Ist es
schon einmal einer Rückforderung der Zuwendung zur Ersatzpflege gekommen?
Falls ja, weshalb?
18) In wie
viel Prozent der Fälle wurde professionelle Ersatzpflege und in wie viel
Prozent private Ersatzpflege in Anspruch genommen?
19) Wie
viel Prozent der AntragstellerInnen stellen einen Antrag auf Ersatzpflege
wegen Krankheit, wie viel Prozent wegen Urlaub und wie viel Prozent wegen
sonstiger wichtiger Gründe?
20) Welche
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit haben Sie bisher getroffen, um
über die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Zuschusses zur
Ersatzpflege zu informieren?