9487/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.10.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst
betreffend Kampagne zum Equal Pay Day 2011
Im Jahr 2011 ist der „Equal Pay Day“ auf den 4. Oktober gefallen. An diesem Tag fanden sich in allen österreichischen Tageszeitungen Inserate, die Frauen auffordern, dass sich das „Nachrechnen“ auszahle. Als ein neues Instrument zum Nachrechnen bieten Sie Frauen einen Gehaltsrechner im Internet. An sich ein positives Instrument.
Bedenklich sind jedoch die Formulierungen und die dadurch erzeugten Halbwahrheiten, die irritieren, weil sie nicht mit der Realität übereinstimmen:
1)
„Betriebe
müssen nun offenlegen, wieviel sie Frauen und Männern zahlen“
Richtig ist, dass im Jahr 2011 nur rund 200 der etwa 300.000
österreichischen Unternehmen zur Erstellung eines internen
Einkommensberichtes verpflichtet sind, dessen Inhalt nicht öffentlich
publiziert werden darf.
2)
„Und in Jobinseraten
ist ebenfalls Schluss mit der Geheimniskrämerei ums Gehalt“
Richtig ist, dass Angaben zum Gehalt in Stelleninseraten verpflichtend
wären. Praktisch hält sich aufgrund der fehlenden gesetzlichen
Sanktion jedoch nur eine Minderheit der Unternehmen daran.
3)
„Unter WWW.GEHALTSRECHNER.GV.AT
können Sie in vier einfachen Schritten herausfinden, ob Sie ein faires
Gehalt bekommen“
Richtig ist, dass der Gehaltsrechner einen Vergleich mit den durchschnittlich
in Österreich bezahlten Gehältern ermöglicht. Ob dieses Gehalt
jedoch im innerbetrieblichen Vergleich fair ist, lässt sich daraus nicht
eindeutig ableiten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende