9491/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.10.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Förderungen an Pro Juventute.

 

 

Wie in diversen Internetforen publiziert wird, startete Pro Juventute am 26. Septem-ber 2011einen Markenrelaunch.

Mit einem neuen TV-Spot und Schaltungen im Hörfunk möchte Pro Juventute ver-stärkt auf ihre Arbeit aufmerksam machen. Begleitet wird der Auftritt von dem Song "99 Luftballons", den die deutsche Sängerin Nena unentgeltlich zur Verfügung ge-stellt hat. Zu beachten ist allerdings, dass ein Fernsehspot in dieser Sendezeit meh-rere 1.000.- Euro pro Sekunde kostet.

Pro Juventute finanziert sich, laut eigenen Angaben, über Spenden, staatlichen Subventionen und Tagessätzen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Hat Pro Juventute in den Jahren 2000 bis 2010 staatliche Förderungen erhalten?

2.    Wenn ja, in welcher Höhe und von welchen Stellen? (aufgeschlüsselt nach Jahren und auszahlender Stelle)

3.    Sind die Förderungen zweckgebunden?

4.    Ist die Höhe der Förderungen von der Anzahl der zu betreuenden Kinder abhängig?