9493/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.10.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend "Steuerbelastung Betriebsaufgabe"

 

 

 

Eine steuerfreie Betriebsaufgabe ist mit den derzeitigen steuerlichen Regelungen nur in Ausnahmefällen möglich. Dazu zählen etwa die Vollendung des 60. Lebensjahres, Erwerbsunfähigkeit oder Tod. Ansonsten ist mit einer hohen Besteuerung der Stillen Reserven zu rechnen die, da sie von der Substanz bezahlt werden muss, Großteils einfach nicht leistbar ist. Die Folge ist eine Weiterführung wenig rentabler, zumeist nicht mehr marktkonformer Betriebe, denen sowohl die Aufgabe als auch die Zuführung zu anderen Zwecken schlichtweg finanziell unmöglich ist.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Finanzen nachfolgende

 

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Betriebe wurden jeweils in den letzten 5 Jahren aufgegeben?

2.     Wie viele dieser Betriebe konnten steuerfrei aufgegeben werden?

3.     Wie kann eine bessere und vor allem leistbare Nutzungsänderung für nicht mehr marktkonforme Betriebe erreicht werden?

4.     Können Sie sich eine Halbsatzbegünstigung und Steuerfreiheit der Stillen Reserve für alle Betriebsaufgeber vorstellen? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?

5.     Wie stehen Sie zu der Aufrechterhaltung von Betrieben ohne gesamtwirtschaftlichem Nutzen, denen eine Aufgabe lediglich steuerlich nicht möglich ist?