9512/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.10.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister  für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Förderungen an Pro Juventute

 

 

Wie in diversen Internetforen publiziert wird, startete Pro Juventute am 26. September 2011einen Markenrelaunch.

Mit einem neuen TV-Spot und Schaltungen im Hörfunk möchte Pro Juventute verstärkt auf seine Arbeit aufmerksam machen. Begleitet wird der Auftritt von dem Song "99 Luftballons", den die deutsche Sängerin Nena unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat. Zu beachten ist allerdings, dass ein Fernsehspot in dieser Sendezeit mehrere 1000 Euro pro Sekunde kostet.

Pro Juventute finanziert sich, laut eigenen Angaben, über Spenden, staatliche Subventionen und Tagessätze.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

  1. Hat Pro Juventute in den Jahren 2000 bis 2010 staatliche Förderungen von Ihrem Ministerium erhalten?

 

  1. Wenn ja, in welcher Höhe? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

 

  1. Wenn ja, sind die Förderungen zweckgebunden?

 

  1. Wenn ja, ist die Höhe der Förderungen von der Anzahl der zu betreuenden Kinder abhängig?