9598/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Naheverhältnis des Beamten Franklin zur Familie Kampusch

 

Am 4. März, zwei Tage nach der Entführung der zehnjährigen Natascha Kampusch, meldete sich die zwölfjährige Schülerin I.A. gemeinsam mit Ihrer Mutter bei der Polizeiinspektion in der Wagramerstrasse um eine wichtige Zeugenaussage zu tätigen. Sie beschreibt, dass Sie auf dem Schulweg gesehen hätte, wie ein Mädchen von einem Mann in einen weißen Kastenwagen gezerrt wurde, einen zweiten Mann sah sie auf dem Fahrersitz sitzen. Das Mädchen beschreibt sehr genau den Vorgang und erkennt auf einem Foto, die zehnjährige Natascha Kampusch. Die beiden Beamten des Wachzimmers hielten die junge Zeugin für glaubwürdig und verständigten daraufhin das Sicherheitsbüro. Kurz nach der Einvernahme der Schülerin wird deren Mutter von Bezirksinspektor Thomas Franklin befragt, die im Wesentlichen die Aussagen Ihrer Tochter bestätigte. Das Sicherheitsbüro scheint allerdings dem Mädchen weniger zu glauben, in der Weiterleitung an das Landesgericht für Strafsachen vom 9.3.1998 steht „Was die Aussage der 12-jährigen Schülerin A. I. anbelangt, die am 2.3.1998 gegen 07.10 Uhr beobachtet haben will, dass Natascha Kampusch am Rennbahnweg zw. Melangasse und Tegelweg von einem u.T. in ein größeres Auto gezerrt wurde, ist anzumerken, dass sich bei näherer Überprüfung dieser Aussage Widersprüche und Ungereimtheiten ergaben. Es ist daher fraglich, ob ihre Aussage den Tatsachen entspricht. Lt. Aussage ihrer Lehrerin neigt sie oft zu Übertreibungen, weshalb bei ihren Angaben Vorsicht an den Tag zu legen sei..."

 

Am 14.4.1998 geht um 14.45 im Wiener Sicherheitsbüro ein Anruf ein, eine männliche Person gibt folgendes bekannt: „...Betreffend der Fahndung nach dem weißen Kastenwagen mit dunklen Scheiben im Bezirk Gänserndorf in Bezug zur Abgängigkeit der KAMPUSCH Natascha gibt es in Straßhof/Nordbahn eine Person, welche mit dem Verschwinden in Zusammenhang stehen könnte und auch in Besitz eines weißen Kastenwagens Marke Mercedes mit abgedunkelten Scheiben ist. Dieser Mann sei ein sogenannter ´Eigenbrötler´, welcher mit seiner Umwelt extreme Schwierigkeiten habe und Kontaktprobleme habe. Er soll gemeinsam mit seiner Mutter in Straßhof/Nordbahn, Heinestraße 60 (Einfamilienhaus) wohnen, welches jedoch elektronisch voll abgesichert sei. Auch soll der Mann eventuell Waffen zu Hause haben. Vor dem Areal Heinestraße 60 sei öfters sein weißer Kastenwagen,Marke Mercedes, Kennzeichen unbekannt, mit seitlich und hinten total abgedunkelten Scheiben stehen. Dieser Mann sei früher bei der Firma Siemens als Nachrichtentechniker beschäftigt gewesen und könnte dies auch jetzt noch sein. Eventuell lebt der Mann mit seiner betagten Mutter in diesem Haus und soll er einen Hang zu ´Kindern´ in Bezug auf seine Sexualität haben, ob er diesbezüglich bereits


vorbestraft ist, ist unbekannt. Der Namen des Mannes ist dem Anrufer unbekannt, ist er ihm nur aus der Nachbarschaft bekannt. Der Mann soll ca. 35 Jahre alt sein, blondes Haar haben und 175 - 180 cm groß sein und schlank sein. Nähere Angaben kann der anonyme Anrufer nicht machen…..der Namen des Mannes ist dem Anrufer unbekannt, ist er ihm nur aus der Nachbarschaft bekannt …“

Während im Akt „anonymer Anrufer“ vermerkt ist, legt der Beamte Franklin am Ende des Berichts einen Vermerk an: „Nur für Handakt: Nationale Anrufer: Rev.Insp. P. Christian, Polizeidiensthundeabteilung Wien-Prater".

Der Revierinspektor P. wird in der Folge nicht mehr weiter befragt.

Vor der Adamovich-Kommission rechtfertigt sich Franklin: „Das einzige, was ich mir aus heutiger Sicht nicht erklären kann, weshalb ich - nachdem mir der Gendarmerieposten Deutsch Wagram den Namen des Priklopil übermittelte, diesen nicht auch priorierte. Das war damals bei uns eigentlich Standard…."

Der Bezirksinspektor Franklin erteilt dem Gendarmerieposten Deutsch-Wagram eine neuen Ermittlungsauftrag. Die Beamten sollen feststellen, wer an der Adresse in 2231 Straßhof/N. Heinestraße 60 polizeilich gemeldet bzw. aufhältig ist"

Schon um 17 Uhr nimmt Bezirksinspektor Franklin das Fax mit der Antwort entgegen, in diesem wird neben der Antwort auch auf einen ersten Hinweis am 6. April verwiesen, damit war klar, dass es zu diesem Zeitpunkt bereits 2 Hinweise auf Wolfgang Priklopil gab.

 

In seinem „Nebenberuf“ leitet Bezirksinspektor Franklin ein Kinderferiencamp „Youcamps“. Dies ist laut Homepage ist ein „…Zusammenschluss des Betreuerteams des ehemaligen Kinderferiencamps der Wiener Kinderfreunde in Gresten und eine NON-PROFIT Organisation in Partnerschaft mit ,YOUTELS’….“

Nachzulesen ebendort ist auch, dass „…sein Betreuerteam zu 99,9 % aus persönlichen langjährigen Freunden besteht…“. Eine Betreuerin ist Frau Claudia Nestelberger-Sirny, Stiefschwester der Natascha Kampusch.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurde der Thomas Franklin je dahingehend befragt, ob es ein privates, freundschaftliches Verhältnis des Beamten Franklin zur Familie der Natascha Kampusch (Eltern oder Schwestern) gab?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wenn ja, welche Erkenntnisse brachten diese Befragungen?

4.    Wenn es ein privates, freundschaftliches Verhältnis des Beamten Franklin zur Familie der Natascha Kampusch (Eltern oder Geschwister) gibt oder gab, zu wem genau?

5.    Wenn es ein privates, freundschaftliches Verhältnis des Beamten Franklin zur Familie der Natascha Kampusch (Eltern oder Geschwister) gibt oder gab, seit wann genau?


6.    Wurde der Beamte Franklin je dahingehend befragt, ob es ein berufliches oder wirtschaftliches Verhältnis des Beamten Franklin zur Familie der Natascha Kampusch (Eltern oder Schwestern) gab?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wenn ja, welche Erkenntnisse brachten diese Befragungen?

9.    Wenn es ein berufliches oder wirtschaftliches Verhältnis des Beamten Franklin zur Familie der Natascha Kampusch (Eltern oder Geschwister) gibt oder gab, zu wem genau?

10. Wenn es ein berufliches oder wirtschaftliches Verhältnis des Beamten Franklin zur Familie der Natascha Kampusch (Eltern oder Geschwister) gibt oder gab, seit wann genau?

11. Wurde der Beamte Franklin je dahingehend befragt, ob es ein Liebesverhältnis des Beamten Franklin zu einem Familienmitglied der Natascha Kampusch (Mutter oder Schwestern) gab?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Wenn ja, was genau brachten diese Befragungen?

14. Wurde der Beamte Franklin je dahingehend befragt, ob es ein privates, freundschaftliches Verhältnis des Beamten Franklin zum Entführer der Natascha Kampusch, Wolfgang Priklopil, gab?

15. Wenn ja, wann und von wem und welche Erkenntnisse brachten diese Befragungen?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Wurde der Beamte Franklin je dahingehend befragt, ob es ein privates, freundschaftliches Verhältnis des Beamten Franklin zum Freund des Entführers der Natascha Kampusch, Ernst Holzapfel, gibt oder gab?

18. Wenn nein, warum nicht?

19. Wenn ja, wann und von wem und welche Erkenntnisse brachten diese Befragungen?

20. Wurde der Beamte Franklin je dahingehend befragt, ob es ein privates, freundschaftliches Verhältnis des Beamten Franklin zur Schwester des Freundes des Entführers Wolfgang Priklopil, Margit Wendelberger, gibt oder gab?

21. Wenn ja, wann, von wem und welche Erkenntnisse brachten diese Befragungen?

22. Wenn nein, warum nicht?

23. Wurde der Beamte Franklin je dahingehend befragt, ob ein allfälliges Naheverhältnis von ihm zu Personen aus dem familiären Umkreis der Natascha Kampusch, des Wolfgang Priklopil oder des Ernst Holzapfel kausal für die „Nichtpriorierung“ war?

24. War der Natascha Kampusch das Ferienlager in Gresten bekannt, bzw. hat sie dieses vor, während oder nach der Entführung besucht?

25. Ist Natascha Kampusch dem Thomas Franklin bekannt?

26. Wenn ja, seit wann und woher?