9641/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Zurechnung von Kapitalgesellschaften und Leasingausgaben zu den Maastrichtschulden

 

 

2010 erreichten die Gemeinden gemäß Maastrichtindikatoren ein Defizit von 0,43% (Vergleich 2008: Überschuss von 0,04%). Im Oktober 2011 unterrichtete die Statistik Austria die Gemeinden, dass "neue geschaffene institutionelle Einheiten binnen zwei Monaten an die Statistik Austria zu melden" seien. Weiter informierte die Statistik Austria, dass "Darlehen zur Finanzierung von Gemeindeprojekten (…) auch dann den Gemeindebudgets zuzurechnen sein, wenn sie über eine ausgelagerte Gesellschaft aufgenommen würden …"

Der Präsident des Gemeindebundes Helmut Mödlhammer schätzt, dass sich die Schulden der Gemeinden durch die Zurechnung der ausgegliederten Gesellschaften um ca. vier bis fünf Milliarden Euro erhöhen würden. Er geht jedoch davon aus, dass nur ein Teil davon Maastricht-relevant sei.

Neben der Auslagerung von Tätigkeiten der Gemeinden an eigens geschaffene Gesellschaften finanzieren diese ihre Tätigkeit teilweise auch durch Leasinggeschäfte. Die Österreichische Nationalbank wies 2008 darauf hin, dass die Zinszahlungen zwar Maastricht-relevante Ausgaben darstellten, der Kapitalanteil der Leasingraten (Tilgung) jedoch nur, wenn es sich um öffentliche Einheiten handelt, die als Betriebe mit marktbestimmender Tätigkeit klassifiziert sind. (Geldpolitik und Wirtschaft, Quartal 1/08) Gemeinden können daher mittels Leasing Investitionen unter Einhaltung der Maastricht-Kriterien tätigen. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass den Gemeinden bei derartigen Modellen tatsächliche Verbindlichen entstehen und das Budget nur scheinbar entlastet wird. So werden Verpflichtungen aus Leasinggeschäften vom Kreditschutzverband bei der Bonitätsbewertung ebenfalls berücksichtigt.

Auch durch Modelle des Public Private Partnership (PPP) können Gemeinden Verbindlichkeiten entstehen, die jedoch nur teilweise den öffentlichen Schulden gemäß den Maastricht-Kriterien zugeordnete werden. Die drei oben genannten Bereiche weisen zudem naturgemäß zahlreiche Überschneidungen auf.


 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Liegen dem Bundesministerium für Finanzen Einschätzungen oder Daten betreffend den Schuldenanstieg nach Maastrichtkriterien von Gemeinden, der sich aus der eingangs erwähnten Zurechnung von Darlehen, die von ausgelagerten Gesellschaften aufgenommen werden, vor?

2.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese Einschätzungen oder Daten? (Bitte nach Bundesländern sowie Größe der Gemeinden aufgeschlüsselt)

3.    Wenn nein, warum gibt es keine derartigen Einschätzungen oder Daten?

4.    Liegen dem BMF Daten oder Einschätzungen über die Höhe der jährlichen (Stand 2010 und 2011) Leasingverpflichtunen von Gemeinden vor?

5.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese? (Bitte nach Bundesländern sowie Größe der Gemeinden aufgeschlüsselt)

6.    Wenn ja, wie hoch sind die Maastricht–relevanten Ausgaben durch Verpflichtungen aus Leasingraten? (Bitte nach Bundesländern sowie Größe der Gemeinden aufgeschlüsselt)

7.    Wenn nein, warum gibt es keine derartigen Einschätzungen oder Daten?

8.    Liegen dem Bundesministerium für Finanzen Einschätzungen oder Daten betreffend Verbindlichkeiten von Gemeinden, die sich aus PPP Projekten ergeben, vor (Stand 2010 und 2011)?

9.    Wenn ja, wie hoch sind diese Verbindlichkeiten?

10. Wenn ja, wie hoch sind Verbindlichkeiten aus diesem Bereich, die sich gemäß Maastricht-Kriterien auf die öffentlichen Ausgaben und die Verschuldung auswirken?

11. Wenn nein, warum gibt keine derartigen Daten oder Einschätzungen?