9642/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend einheitlicher Parameter als Grundlage für den Finanzausgleich

 

 

Im Rahmen eines Entschließungsantrages vom 31. März 2011 kam eine Vereinheitlichung zweckmäßiger Parameter als Grundlage für den Finanzausgleich zur Sprache.

 

Im Rahmen einer Studie der Technischen Universität Wien wurde ein erheblicher Reformbedarf im Bereich des Finanzausgleichs aufgezeigt. Beispielsweise erhalten Salzburger Gemeinden je Einwohner durchschnittlich 1019.- Euro pro Jahr. Im Gegensatz dazu, müssen steirische Gemeinden mit 811.- Euro je Einwohner auskommen. Der Grund für diese Diskrepanz liegt in der unzweckmäßigen Berechnungsgrundlage für die Aufteilung und Ausschüttung der Mittel aus dem Finanzausgleich.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

1.     Warum zieht der derzeitige Verteilungsschlüssel einen Mix aus unterschiedlichen Parametern heran?

2.     Warum werden als Grundlage beispielsweise die Getränkesteuer im Zeitraum von 1993 bis 1997, und die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bis zurück in das Jahr 1993, herangezogen, obwohl diese Grundlagen der gegenwärtigen ökonomischen Entwicklung nicht entsprechen?

3.     Wie stehen Sie zum Vorschlag als Parameter, die Größenklassen der Gemeinden, die wirtschaftliche Ausrichtung oder die Bedürfnisse der Gemeinden, heranzuziehen?

4.     Welche Parameter könnten Sie sich noch vorstellen?

5.     Wie könnte ein Anreizsystem aussehen, dass Gemeinden die bis jetzt Haushaltsdisziplin und Effizienz in der Verwaltung leben, belohnt?