9656/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.10.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Stadler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend das BUWOG-Verfahren
Berichten zufolge laufen die Ermittlungen rund um die BUWOG-Affäre seit 2009, wobei diesbezügliche Informationen überwiegend nur in nicht zwingend objektiven Berichten in den Medien zu finden sind. Sicher feststellbar scheint nur zu sein, dass die Ermittlungen mittlerweile fast zwei Jahre andauern dürften, eine Vielzahl von Personen daran beteiligt und noch keine Anklagen oder Einstellungen erfolgt sind. In Hinblick auf die politische Dimension des Falles sowie in Hinblick auf die fragwürdige Erledigung einer Vielzahl zurückliegender Fälle aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität erscheint das Verfahren von immensem Interesse bzw. eine rasche Abwicklung als Signal für einen funktionierenden Rechtstaat unentbehrlich.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1.
Seit wann genau laufen die Ermittlungen in der Causa BUWOG?
2.
Wie liefen die erfolgten Ermittlungen im konkreten ab?
(Bitte genau aufgegliedert nach Verlauf bzw. den jeweils ermittelnden Stellen hinsichtlich Dauer, der jeweiligen personellen sowie sachlichen Ausstattung, etc.)
3.
Wie viele Personen waren bisher an den Ermittlungen (regelmäßig) beteiligt?
4.
Welche Gesamtkosten sind bisher für die Ermittlungen angefallen?
(Bitte genau aufgegliedert nach Personalkosten sowie Verwaltungs- und Sachkosten)
5.
Wie ist der Verfahrensstand?
6.
Gab es bzw. gibt seitens Ihres Ministeriums „Anweisungen“, die sich auf das Vorgehen bzw. den Ablauf beziehen?
7.
Werden die Ermittlungen von Ihrem Ministerium fortlaufend kontrolliert und, wenn ja, in welcher Form?