9686/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.11.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

Betrifft: Möglicher Amtsmissbrauch eines Österreichischen Konsuls in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)

 

Auf der Seite ORF.at war am 14.09.2011 folgendes zu lesen:

"Der österreichische Konsul in Abu Dhabi, Gerhard Dedic, wird von der Staatsanwaltschaft Wien in einem Fall des Amtsmissbrauchs und der Veruntreuung verdächtigt. Das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Michaela Schnell, heute. Der Diplomat habe möglicherweise mit dem Syrer Mohammed Sijad Naim al-Kawadri und einer weiteren Person gemeinsame Sache gemacht.

Kooperation mit syrischem Hochstapler?

Kawadri ist laut einem Bericht des „Kurier“ eine „Schlüsselfigur“ beim illegalen Handel mit Visa und bei Schleppereidelikten in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Staatsanwaltschaft wisse seit Juli von den Vorwürfen und ermittle seit „rund einem Monat“ gegen Dedic und Kawadri, sagte Schnell. Der Syrer sei von dem österreichischen Konsul als Anwalt empfohlen worden, berichtete der „Kurier“ unter Berufung auf Betroffene. Tatsächlich handle es sich bei Kawadri um einen Hochstapler, der fälschlicherweise als Jurist in Erscheinung trete. Kawadri nütze die Empfehlungen westlicher Diplomaten, um seine kriminellen Aktivitäten zu decken.

 

Auch in anderen Fall verwickelt

Auch der österreichische Arzt Eugen A., der von den Behörden in Dubai wegen Mordes angeklagt und dort festgehalten wird, soll von Kawadri kontaktiert worden sein. Der Syrer habe sich als Vertrauensanwalt der österreichischen Botschaft in Abu Dhabi ausgegeben. Dem Arzt sei rasch bewusst geworden, dass die Angaben Kawadris so nicht stimmen können, sagte Außenamtssprecher Peter Launsky-Tieffenthal."

Wie die Tageszeitung Kurier vom 13. September 2011 berichtet, beobachtet die in den Emiraten ansässige österreichische Juristin Ingvild Moritsch das seltsame Treiben seit Jahren und berichtet von weiteren obskuren Vorgängen, die sie auch mit schriftlichen Dokumenten belegen könne.

 


Desweiteren war im Kurier vom 13.9.2011zu lesen:

Eigenartige Empfehlungen

"Die Empfehlungen (Kawadris als Vertrauensanwalt; Anm.) kamen offenbar auch von zwei Konsuln, wie Geschädigte behaupten. Der eine Konsul, der Deutsche Martin T., wurde im Mai 2011 in Berlin verhaftet: Verdacht auf bandenmäßiges Schleusen asiatischer Menschen von Dubai nach Deutschland sowie Korruption. Der andere Konsul, der nun in den Fokus gerät, ist der eingangs erwähnte Österreicher Gerhard Dedic."

In einem elektronischen Schreiben an das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland vom 25. Jänner 2011 stellt Frau Mag. Ingvild Moritsch über Herrn Al Kawadri fest:

"Tatsächlich hat die Republik Österreich die anwaltschaftlichen Dienste des Dr. Kawadri in Anspruch genommen und bezahlt." Weiters heißt es dort: "Die Liste seiner Straftaten ist lang und reicht von Betrug, Untreue, Erpressung, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung über Wucher bis hin zu illegalem Handel mit Visa und Menschenhandel. Die meisten seiner Opfer haben Angst vor Kawadri, da er durch Lügen und Fälschungen den Anzeigeerstatter als Kriminellen oder Verleumder darstellt." Kawadri habe laut Moritsch versucht, Personen, die Beschwerden an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten herangetragen hatten, unter zu setzen und dementieren zu lassen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Entspricht es auch Ihrer Informationslage, dass sich der oben genannte Herr Mohammad Ziad Naim Al Kawadri auch als Anwalt der österreichischen Botschaft ausgegeben hat?

2.    Wenn ja, wann und in wie vielen Fällen?

3.    Entspricht es den Tatsachen, dass Konsul Dedic gemeinsam mit seinem – mittlerweile in Untersuchungshaft befindlichen – bundesdeutschen Kollegen Vizekonsul Martin Tscherner regelmäßig die Dienste des Herrn Mohammad Ziad Naim Al Kawadri an rechtshilfesuchende Personen empfohlen hat?

4.    Welche Zahlungen hat die Österreichische Botschaft (ÖB) in Abu Dhabi an "Dr. Kawadri" für anwaltschaftliche Dienste geleistet?

5.    Hat die österreichische Vertretungsbehörde in Abu Dhabi Mohammad Ziad Naim Al Kawadri ein Empfehlungsschreiben ausgestellt? Wenn ja, wann und in wie vielen Fällen?

6.    Von wem wurde Mohammad Ziad Naim Al Kawadri der Rechtshilfe suchenden Frau Silvia M. empfohlen?

7.    Muss man aus der schriftlichen Äußerung "Empfehlungen seitens der Botschaft erfolgen in jedem Fall unverbindlich" der Gesandten Mag. Ellison-Kramer (BMeiA-AE.4.13.08/10-IV.12011 vom 31.07.2011) an Frau M. schließen, dass Empfehlungen seitens der Botschaft nicht nur unverbindlich, sondern auch ohne jede Überprüfung erfolgen?

8.    Wie viele Beschwerden über Herrn Al Kawadri sind im BMeiA eingegangen?

9.    Stimmt es, daß Herr Al Kawadri versucht hat, Anzeigeerstatter beim BMeiA als Kriminelle und Verleumder darzustellen?

10. Ist Ihnen bekannt, daß Konsul Dedic gemeinsam mit Herrn Al Kawadri bei Polizei und Gerichten aufgetreten ist?


11. Wurde ein Empfehlungsschreiben für Mohammad Ziad Naim Al Kawadri als "von der Botschaft empfohlener Übersetzer" ausgefertigt?

12. Wenn ja, wer haftet für die offensichtlichen Fehlübersetzungen des Mohammad Ziad Naim Al Kawadri?

13. Ist Mohammad Ziad Naim Al Kawadri mittlerweile die Empfehlung als Dolmetscher der ÖB Abu Dhabi wieder entzogen worden? Wenn ja, warum?

14. Was ergaben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Konsul Dedic?

15.  Zu welchem Ergebnis führten interne Untersuchungen gegen Konsul Dedic?

16. Warum hat Konsul Dedic Mohammad Ziad Naim Al Kawadri nie aufgefordert, die Zulassung als Rechtsanwalt oder seinen juristischen Hochschulabschluss, der Voraussetzung zur Zulassung ist, vorzuzeigen?

17. Warum hat es Konsul Dedic trotz mehrmaliger Beschwerden unterlassen, das Ministerium für Justiz, den Rulers Court in Dubai oder die Expert Section beim Gericht in Dubai zu kontaktieren und zu fragen, ob der von ihm empfohlene Rechtsanwalt wirklich als Anwalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten zugelassen ist?

18.  Welchen Stellenwert messen Sie den Aussagen von Ingvild Moritsch bei?

19. Wann hat sich Ingvild Moritsch mit einer Beschwerde über Konsul Dedic an das BMeiA gewandt?

20. Wie wurde diese Beschwerde beantwortet?

21. In welchem Verhältnis stand Konsul Dedic zu dem deutschen Vizekonsul Martin Tscherner?

22. Sehen Sie eine Klage der Geschädigten auf das BMeiA zukommen, da fast alle Geschädigten die Dienste des Mohammad Ziad Naim Al Kawadri nur aufgrund von Empfehlungen der deutschen und österreichischen Botschaften in Anspruch genommen haben?

23. Werden Sie allen geschädigten österreichischen Staatsbürgern in den Emiraten rasche und effektive Unterstützung angedeihen lassen?

24. Werden Sie im Zuge der Amtshilfe vom deutschen Außenamt Informationen über Vizekonsul Tscherner anfordern, sofern diese auch Konsul Dedic betreffen?

25. Wenn ja, wann?

26. Wenn nein, warum nicht?