9689/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.11.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

 

betreffend unvollständiger Lebenslauf

 

Ein Lebenslauf  listet die wichtigsten individuellen Daten einer Person auf und wird in den meisten Fällen in tabellarischer Form dargestellt. Bei Politikern dient der Lebenslauf interessierten Bürgern als wichtige Informationsquelle, um sich einen persönlichen Eindruck von der betreffenden Person machen zu können.

 

Während die Lebensläufe Ihrer Amtsvorgänger hinsichtlich Bildungsweg, beruflichem Werdegang und politischer Karriere detailliert und vollständig auf der Parlaments-Homepage abrufbar sind, weist Ihr Lebenslauf sowohl auf genannter Homepage als auch auf jener des Bundeskanzleramtes Lücken und Ungenauigkeiten auf. Der Zeitraum zwischen 1978 und 1985 wurde überhaupt ausgespart. Internetrecherchen haben ergeben, dass Sie bis 1981 ihren Zivildienst abgeleistet haben. Da Sie laut Lebenslauf ab 1985 für die Wiener Zentralsparkasse als Konsulent, also als Berater tätig waren, muss davon ausgegangen werden, dass Sie die Zeit ab 1981 bis 1985 für eine entsprechende Ausbildung oder berufliche Tätigkeit genutzt haben, um als Berater in der Bankenbranche fundierte Leistung erbringen zu können. Doch stellt sich dann die Frage, weshalb Sie gerade diesen Zeitraum für nicht erwähnenswert halten. Wie uns berichtet wurde, erhalten Bürger auf Nachfrage keine weiteren Auskünfte.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

ANFRAGE

 

       1.  Weshalb ist Ihr Bildungsweg im Gegensatz zu ihren Vorgängern unvollständig und unpräzise dargestellt?

 

       2.  Ist Ihr beruflicher Werdegang vollständig dargestellt?

 

       3.  Wenn nein, welcher beruflichen Tätigkeit sind Sie zwischen 1981 und 1985 nachgegangen?

 

       4.  Ist Ihr Bildungsweg vollständig dargestellt?

 

       5.  Wenn nein, welche Ausbildung haben Sie zwischen 1981 und 1985 erhalten?