9700/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.11.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Bedarfszuweisungen an Gemeinden im Jahr 2011

 

Das Bedarfszuweisungsgesetz 1982 regelt Bedarfszuweisungen des Bundes an die Gemeinden. Bedarfszuweisungen im Sinne dieses Gesetzes sind Mittel des Bundes für Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse sowie sonstige Mittel, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Sie dienen der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt sowie der Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse.

 

Zur Zuweisung müssen die Gemeinden einen Antrag stellen, in dem sie nachweisen müssen, dass ihre Einnahmen nicht mehr dazu ausreichen, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu befriedigen. Weiters müssen sie einen mittelfristigen Finanzplan vorlegen und darlegen, dass ihre Situation durch Umstände hervorgerufen wurde, die außerhalb der Kompetenzen ihrer Organe gelegen ist und auch bei ordnungsgemäßer Führung des Haushalts von diesen weder vorhersehbar noch beeinflussbar waren.

 

Einzubringen sind diese Anträge bei den jeweils zuständigen Landeshauptleuten, die die Anträge prüfen und gegebenenfalls an das Bundesministerium für Finanzen weiterleiten.

 

In einer Anfragebeantwortung vom 15.6.2011 hat die Finanzministerin erstmals die Zahlen für die Jahre 2005 bis 2010 bekannt gegeben:

 

Der Bund hat in den Jahren 2005 bis 2010 Bedarfszuweisungen gemäß dem Bedarfszuweisungsgesetz, BGBl. Nr. 346/1982, in der Gesamthöhe von 4.778.000,- Euro gewährt. Dieser Betrag entfiel auf folgende Gemeinden:

 

2005:

 

 

Eisenerz

Stmk.

 600.000

Vordernberg

Stmk.

 80.000

2006

 

 

Eisenerz

Stmk.

600.000

Vordernberg

 Stmk.

 70.000

2007

 

 

Eisenerz

Stmk.

 550.000

Altschwendt

25.000

Maria Enzersdorf

632.000

2008

 

 

Maria Enzersdorf

177.296

Eisenerz

 Stmk.

550.000

Vordernberg

Stmk.

70.000

Fohnsdorf

Stmk.

229.704

2009

 

 

Eisenerz

Stmk.

624.000

Vordernberg

 Stmk.

70.000

2010

 

 

Eisenerz

Stmk

500.000

 

Für das Jahr 2011 sind laut der Finanzministerin insgesamt 894.000,- Euro budgetär vorgesehen gewesen. Obwohl die Länder ohnedies 750 Millionen Euro jährlich an Bedarfszuweisungen ausschütten, leistet sich der Bund diese „geheime“ Bedarfszuweisung als zusätzlichen Bonus an finanzmarode Gemeinden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

Anfrage:

  1. Wie oft wurden derartige Bedarfszuweisungen im Jahr 2011 in Anspruch genommen (Auflistung nach Bundesland, nach Gemeinde, nach Projekten und den jeweiligen Beträgen)?
  2. Wie waren die zugrunde liegenden Anträge im Jahr 2011 konkret jeweils begründet?
  3. Wie viele derartige Anträge hat das Bundesministerium im Jahr 2011, von welchen Gemeinden, mit welcher Begründung, jeweils abgelehnt?