9711/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Verbot für österreichische Taxiunternehmen am Flughafen Kloten Fahrgäste aufzunehmen

 

 

Medienberichten zufolge hat die Schweiz einen Uraltvertrag reaktiviert, nach dem es österreichischen Taxiunternehmern verboten sein soll, am Schweizer Flughafen Kloten Fahrgäste aufzunehmen und nach Vorarlberg zu transportieren. Die Schweiz hat aber auch Verpflichtungen aus den Verträgen mit der EU, denen sie eigentlich nachkommen müsste.

Wahrscheinlich sind Geschäftseinbußen der Schweizer Taxifahrer vom Flughafen Kloten der Grund dafür, dass man ein Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz aus dem Jahr 1958 aus der Mottenkiste geholt hat. Dieser Staatsvertrag verbietet "Droschken und Mietwagen" eine "Aufnahme von neuen Fahrgästen im anderen Vertragsstaat." Das Departement für Verkehr von Bundesrat Leuenberger hat befunden, dass dieser Vertrag noch gültig ist. Seit Jänner 2011 werden alle österreichischen Taxis, die am Flughafen Kloten Fahrgäste aufnehmen, bestraft.

Der Flughafen Kloten ist eine wichtige Drehscheibe für das Land Vorarlberg. Im Winter werden viele Touristen von österreichischen Taxis direkt in die Skigebiete Vorarlbergs gefahren. Im Sommer sind die Festspiele und Geschäftsreisende betroffen. Unserer Ansicht nach verletzt die Anwendung dieses Vertrages das Freizügigkeitsabkommen der EU mit der Schweiz.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Entspricht es den Tatsachen, dass österreichische Taxis keine Gäste am Flughafen Kloten aufnehmen dürfen?

2.    Wenn ja, seit wann ist dies der Fall?

3.    Halten Sie dieses Verbot für Tourismusfreundlich?

4.    Welche Beschränkungen gibt es für Schweizer Taxifahrer in Österreich?


5.    Wie viele österreichische Taxifahrer wurden seit Einführung dieser Reglung aufgrund der Aufnahme von Fahrgästen bzw. des Versuchs der Aufnahme von Fahrgästen am Flughafen Kloten abgemahnt bzw. bestraft?

6.    Haben Sie Gespräche mit Vertretern des Schweizer Bundesfachverbandes für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW bzw. anderen Stellen geführt, um diese Regelung aufzuheben?

7.    Wenn ja, wann und mit wem hat es entsprechende Gespräche gegeben und zu welchem Ergebnis haben diese Gespräche bislang geführt?

8.    Ist die Auslegung seitens der Schweiz (bzw. der Stadt Kloten) bzgl. der so genannten 90-Tage-Regelung, nämlich dass jeweils an 90 Tagen ein Taxi einmal eine Personenbeförderung vom Flughafen Zürich-Kloten aus durchführen kann, Ihrer Meinung nach gemeinschaftsrechtskonform?

9.    Entspricht diese Auslegung der 90-Tage-Regelung der Stadt Kloten auch der österreichischen Meinung?

10. Im Gemeinschaftsrecht gilt das „Besteller Prinzip“; d.h. wenn nun ein Drittstaatangehöriger eine Fahrt von Zürich-Kloten beim österreichischen Taxiunternehmer bestellt, ist österreichisches Recht anzuwenden und nicht Schweizer Recht; handelt es sich hier aus Ihrer Sicht um eine Kabotage-Fahrt?

11. Werden Mietwagen und Hotelwagengewerbe ebenso von dieser Regelung umfasst?

12. Aus welchen Gründen ist es offensichtlich Busbetreibern erlaubt, Gäste von Zürich-Kloten abholen sofern diese den Reisebus bestellt haben?

13. Sind diese unterschiedlichen Regeln gemeinschaftsrechtskonform?