Eingelangt am 09.11.2011
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Ing. Hofer
und
weiterer Abgeordneter
an
die Bundesministerin für Finanzen
betreffend
„Wo die ÖVP die Macht hat, da macht sie was sie will!“ Teil 3
Da sich ÖVP-Finanzministerin offensichtlich nicht in
der Lage sah, die Anfrage 8231/J (XXIV.GP) zu beantworten, und sich hinter dem
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz verschatzt, dürfen wir der
ehemaligen langjährigen ÖVP-Nationalratsabgeordneten den Gesetzestext
zur Verfügung stellen:
„Der
Nationalrat ist befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu
überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der
Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu
verlangen. Diesem Fragerecht unterliegen insbesondere Regierungsakte sowie
Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder der Verwaltung des Bundes
als Träger von Privatrechten.“(§ 90
Geschäftsordnungsgesetz).
Auf dieser Grundlage ersuchen wir um
Mitteilung zu jeder einzelnen Frage, warum die Fragen weder Gegenstände
der Vollziehung, Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder der
Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten betrifft, um im
Anschluss die Fragen der Anfrage
8231/J (XXIV.GP) neuerlich zu stellen.
Aktuell leiden die rund 7.000
österreichischen Trafikanten unter dem durch ÖVP-Finanzminister Josef
Pröll verfassungswidrig eingebrachten Budget 2011 inklusive
Budgetbegleitgesetz 2011. Durch die unangemessen hohe
„Erdrosselungssteuer“ Tabaksteuer und den ersatzlosen Wegfall der
200-Stück-Regelungen erwarten die grenznahen Trafiken, wie schon 2007/2008
Umsatzeinbrüche von bis zu 60 %, vor allem in den Bundesländern Kärnten,
Steiermark und dem südlichen Burgenland. Resultat dieser extremen
Verschlechterung der Standortbedingungen sind realistischerweise im Laufe des
Jahres 2011 eine ganze Reihe von Standortschließungen und Auflassungen
von Trafikstandorten. Davon betroffen sind vor allem die rund 50% behinderten
Tabakfachgeschäftsinhaber unter den österreichischen Trafikanten, die
nach Aufgabe ihrer Trafik nur mehr sehr schwer einen Ersatzarbeitsplatz
erhalten werden.
Während die österreichischen
Trafikanten vor einer unmittelbaren Existenzbedrohung stehen, feiern
Bundesministerium für Finanzen und Monopolverwaltung diese traurige
Situation auf ihre Art und Weise. Anlässlich des Finanzballs 2011 im
Wiener Nobelhotel Marriott leistete sich die Monopolverwaltung unter anderem
eine eigene Loge auf Kosten der von den Trafikanten eingehobenen
Tabakmonopolabgabe und auch der Bundesminister für Finanzen inklusive
seiner Staatssekretäre und der jeweiligen Kabinettsmitarbeiter
ließen auf Kosten der österreichischen Trafikanten als Steuerzahler
unter dem Titel „Der Kongress tanzt“ einmal mehr die
Champagner- und Sektkorken knallen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachfolgende
Anfrage
- Welche der nachfolgenden Anfragen 2.-23. betreffen
nach der „Rechtsmeinung“ des ÖVP-geführten
Bundesministeriums für Finanzen weder
Gegenstände der Vollziehung, Angelegenheiten der behördlichen
Verwaltung noch der Verwaltung des Bundes als Träger von
Privatrechten?
- Haben Sie als Bundesminister für Finanzen am
Finanzball 2011 persönlich teilgenommen?
- Hat Ihre Gattin am Finanzball 2011 persönlich
teilgenommen?
- Haben Ihre Kabinettsmitarbeiter inklusive Begleitung
am Finanzball 2011 persönlich teilgenommen, und welche
Kabinettmitglieder inklusive Begleitung im Einzelnen?
- Haben Sie inklusive Ihrer Gattin und Ihrer
Kabinettsmitglieder eine Loge in Anspruch genommen?
- Wurden die Kosten für Ihre Teilnahme am
Finanzball 2011 durch das Bundesministerium für Finanzen bezahlt?
- Wenn ja, welche Kosten sind durch Ihre Teilnahme am
Finanzball 2011 dem Bundesministerium für Finanzen entstanden?
- Wurden die Kosten für die Teilnahme Ihrer
Gattin am Finanzball 2011 durch das Bundesministerium für Finanzen
bezahlt?
- Wenn ja, welche Kosten sind durch die Teilnahme
Ihrer Gattin am Finanzball 2011 dem Bundesministerium für Finanzen
entstanden?
- Wurden die Kosten für die Teilnahme Ihrer
Kabinettsmitarbeiter inklusive Begleitung am Finanzball 2011 durch das
Bundesministerium für Finanzen bezahlt?
- Wenn ja, welche Kosten sind durch die Teilnahme
Ihrer Kabinettsmitarbeiter inklusive Begleitung am Finanzball 2011 dem
Bundesministerium für Finanzen entstanden?
- Haben die Staatssekretäre im Bundesminister
für Finanzen am Finanzball 2011 persönlich teilgenommen?
- Haben die Gattinnen der Staatssekretäre im
Bundesminister für Finanzen am Finanzball 2011 persönlich
teilgenommen?
- Haben die Kabinettsmitarbeiter der
Staatssekretäre inklusive Begleitung im Bundesminister für
Finanzen am Finanzball 2011 persönlich teilgenommen, und welche
Kabinettmitglieder inklusive Begleitung im Einzelnen?
- Haben die Staatssekretäre im Bundesminister
für Finanzen und deren Kabinettsmitglieder inklusive Begleitung eine
Loge in Anspruch genommen?
- Wurden die Kosten für die Teilnahme der
Staatssekretäre im Bundesminister für Finanzen am Finanzball
2011 durch das Bundesministerium für Finanzen bezahlt?
- Wenn ja, welche Kosten sind durch die Teilnahme der
Staatssekretäre im Bundesministerium für Finanzen am Finanzball
2011 dem Bundesministerium für Finanzen entstanden?
- Wurden die Kosten für die Teilnahme der
Gattinnen der Staatssekretäre im Bundesministerium für Finanzen
am Finanzball 2011 durch das Bundesministerium für Finanzen bezahlt?
- Wenn ja, welche Kosten sind durch die Teilnahme der
Gattinnen der Staatssekretäre im Bundesministerium für Finanzen
am Finanzball 2011 dem Bundesministerium für Finanzen entstanden?
- Wurden die Kosten für die Teilnahme der
Kabinettsmitarbeiter inklusive Begleitung der Staatssekretäre im
Bundesminister für Finanzen am Finanzball 2011 durch das
Bundesministerium für Finanzen bezahlt?
- Wenn ja, welche Kosten sind durch die Teilnahme der
Kabinettsmitarbeiter inklusive Begleitung der Staatssekretäre im
Bundesministerium für Finanzen am Finanzball 2011 dem
Bundesministerium für Finanzen entstanden?
- Ist es richtig, dass auf der Grundlage der von der
Amtswirtschaftsstelle des BMF gelieferten Informationen ein
Beantwortungsentwurf durch Fachabteilungen der Sektion I erstellt worden
ist?
- Ist es richtig, dass dieser Beantwortungsentwurf
durch eine Weisung des Ministerbüros bzw. der Sektionsleitung der
Sektion I gestoppt worden ist und die Weisung ergangen ist, eine
generalklauselartige Beantwortung dahingehend vorzunehmen, indem man diese
Beantwortung mit dem Hinweis auf § 90 Geschäftsordnungsgesetz
verweigern soll?