9729/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend intransparente Vergabe von Landerechten an die Fluglinie Emirates

Für Verwunderung in der heimischen Luftfahrtszene hat die jüngste Frequenzvergabe von 13

Starts und Landungen am Flughafen Wien für die arabische Fluglinie Emirates durch die Austro Control gesorgt. Demnach darf die in Dubai beheimatete Fluglinie den Flughafen Wien auch in der Winterflugperiode von 30. Oktober bis 24. März kommenden Jahres 13 Mal pro Woche anfliegen.

Es stellt sich die Frage, ob dem Standort Wien und Österreich nicht erhebliche Nachteile daraus erwachsen, wenn Langstreckenflüge nach Asien und Afrika in immer stärkerem Ausmaß über den Hub Dubai (und im übrigen auch durch Qatar Airways über Doha und Etihad Airways über Abu Dhabi) abgewickelt und dabei direkte Langstreckenverbindungen von Wien, insbesondere nach Asien, gefährdet werden.

Mittelfristig sind daraus abgeleitet Nachteile für Austrian Airlines und damit wiederum für den Airport Wien nicht auszuschließen.

Hier sind besonders die Rolle und das Verhalten der weisungsgebundenen Austro Control, aber auch des BMVIT zu hinterfragen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.   Auf welcher Rechtsgrundlage fußte die jüngste Vergabe von Landerechten an die Fluglinie Emirates durch die Austro Control?

2.   Wurde bei der Vergabe auch das Luftverkehrsabkommen von 1990 herangezogen?

3.   Wurde im Rahmen dieses Verfahrens auch eine Stellungnahme des BMeiA, insbesondere in völkerrechtlicher Hinsicht, eingeholt?

4.   Welche Position haben Sie in diesem Verfahren bezogen?

5.   Ab welchem Zeitpunkt waren Sie von diesem Verfahren informiert?

6.   Hat die AUA als designierte Fluglinie auf der Strecke Wien - Dubai in diesem Verfahren Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten?

7.   Welche Informationen über allfällige Wettbewerbsungleichheiten zwischen den Emirates

und anderen Fluglinien liegen Ihnen vor?

8.   Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?

9.   Wurde für die Flugplangenehmigung untersucht, ob allenfalls öffentliche Interessen, insbesondere das Interesse der Sicherheit der Luftfahrt oder das gesamtwirtschaftliche Interesse einer Genehmigung entgegenstehen?

 

10.   Welche Parameter wurden für diese Prüfung herangezogen?

11.   Wie ist der aktuelle Stand bei den Verhandlungen eines liberalen, auf fairen Wettbewerb abzielenden Luftverkehrsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)?

12.   Trifft es zu, dass die VAE die für September anberaumten Verhandlungen kurzfristig absagt haben?

13.   Wenn ja, was war der Grund dafür?

14.   Warum wurden der Emirates Airline mit dem Winterflugplan 13 Frequenzen gewährt, obwohl die Verhandlungen zum Luftverkehrsabkommen nicht abgeschlossen sind?

15.   Welche Konsequenzen ergeben sich dadurch für Österreichs Verhandlungsposition?

16.   Können Sie ausschließen, dass die Fluglinie Emirates 14 Tage vor Bekanntgabe der Entscheidung schon über die Entscheidung der Austro Control Bescheid wusste?

17.   Ist Ihnen bekannt, dass Emirates seit Sommer 2011, also mehr als 3 Monate vor Genehmigung, 2 tägliche Flüge zwischen Wien und Dubai in den Reservierungssystemen

und öffentlich bewarb?

18.  Was unternehmen Sie, um die Position des Flughafens Wien-Schwechat als internationales Drehkreuz zu erhalten und zu stärken?