9845/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend moslemisches Opferfest an Wiener Volksschule

 

 

Der FPÖ vorliegenden Berichten zufolge fand an der öffentlichen Volksschule Georg-Wilhelm-Pabst-Gasse 2 in 1100 Wien am 8. November 2011 ein moslemisches Opferfest statt.

 


 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Auf welcher gesetzlichen Grundlage basierend fand an der o.g. Volksschule das moslemische Opferfest statt?

2.     War die Teilnahme am Opferfest in der o.g. Volksschule verpflichtend?

3.     Gab es Schüler oder Schülerinnen, die am moslemische Opferfest in der o.g. Volksschule nicht teilgenommen haben?

4.     Falls ja, welche Konsequenzen hatte ihre Nichtteilnahme am moslemischen Opferfest in der o.g. Volksschule?

5.     Falls die Nichtteilnahme am moslemischen Opferfest in der o.g. Volksschule Konsequenzen zeitigte, wie werden diese begründet?

6.     An welchen Schulen wurde außer an der o.g. noch das moslemische Opferfest gefeiert? (Bitte nach Schultypen trennen!)

7.     Wie viele davon sind öffentliche Schulen?

8.     Wurden an der o.g. Volksschule auch noch andere Feste religiösen Charakters gefeiert?

9.     Falls ja, welche?

10.  War die Teilnahme daran verpflichtend?

11.  Gibt es Fälle, in denen Feste religiösen Charakters an Schulen untersagt worden sind?

12.  Falls ja, warum?