9845/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend moslemisches Opferfest an Wiener Volksschule
Der FPÖ vorliegenden Berichten zufolge fand an der öffentlichen Volksschule Georg-Wilhelm-Pabst-Gasse 2 in 1100 Wien am 8. November 2011 ein moslemisches Opferfest statt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende
Anfrage
1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basierend fand an der o.g. Volksschule das moslemische Opferfest statt?
2. War die Teilnahme am Opferfest in der o.g. Volksschule verpflichtend?
3. Gab es Schüler oder Schülerinnen, die am moslemische Opferfest in der o.g. Volksschule nicht teilgenommen haben?
4. Falls ja, welche Konsequenzen hatte ihre Nichtteilnahme am moslemischen Opferfest in der o.g. Volksschule?
5. Falls die Nichtteilnahme am moslemischen Opferfest in der o.g. Volksschule Konsequenzen zeitigte, wie werden diese begründet?
6. An welchen Schulen wurde außer an der o.g. noch das moslemische Opferfest gefeiert? (Bitte nach Schultypen trennen!)
7. Wie viele davon sind öffentliche Schulen?
8. Wurden an der o.g. Volksschule auch noch andere Feste religiösen Charakters gefeiert?
9. Falls ja, welche?
10. War die Teilnahme daran verpflichtend?
11. Gibt es Fälle, in denen Feste religiösen Charakters an Schulen untersagt worden sind?
12. Falls ja, warum?