9964/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.11.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lausch, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend zugekauftes Personal und Beraterverträge im Justizressort

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Lausch hat im Rahmen des Budgetausschusses am 10. November 2011 gemäß § 32a Abs. 5 des Geschäftsordnungsgesetztes folgende schriftliche Frage gestellt:

 

Budget-Anfragen Nr. 757-762/JBA vom 10. November 2011

 

„Wie hoch sind die budgetierten Kosten 2012 für zugekauftes Personal von der Justizbetreuungsagentur, aufgegliedert auf die einzelnen Justizanstalten?“

 

Aus der Beantwortung geht hervor, dass die Vollzugsdirektion der Zukauf im Jahr 2011 für die Vollzugsdirektion € 900.000,- betrug und für die JA Linz € 3.300.000,-

 

Hingegen Betrug der Zukauf für die größte Justizanstalt (JA Josefstadt) im Vergleichszeitraum € 824.000,-

 

Gleichzeitig vereinbarte die Justiz österreichweit mehrere Beratungsaufträge für diverse Projekte und sonstige Leistungen. So werden etwa bei Umstrukturierungsmaßnahmen, Bauprojekten oder Werbeprojekten Beratungsdienstleistungen zugekauft.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.    Welche Personalleistungen wurden für die Vollzugsdirektion im Jahr 2011 für € 900.000,- zugekauft? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Monat, Anzahl der Personen, Gehaltsstufe, Gehaltsklasse, verrechnete Überstunden und Begründung der Notwendigkeit des Zukaufs)


2.    Welche Personalleistungen wurden für die JA Linz im Jahr 2011 für € 3.300.000,- zugekauft? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Monat, Anzahl der Personen, Gehaltsstufe, Gehaltsklasse, verrechnete Überstunden und Begründung der Notwendigkeit des Zukaufs)

 

3.    Wodurch begründet sich die Hohe Abweichung des Zukaufs der JA Linz im Vergleich mit den anderen Justizanstalten Österreichs?

 

4.    Wie viele Beratungsverträge wurden seitens der Justiz in den Jahren 2009, 2010, und 2011 bis dato vergeben? (Bitte um genaue Aufstellung aller einzelnen Verträge nach Monat, Laufzeit der Verträge, vereinbartes Honorar sowie Anstalt bzw. Institution für die die Beratung angefordert wurde)

 

5.    Mit wem wurden die Beratungsverträge lt. Frage 4 geschlossen? (Bitte um genaue Auflistung lt. Frage 4 inkl. Nennung der Firmen bzw. Einzelpersonen, etc.)

 

6.    Für welche Tätigkeit wurden die einzelnen Beratungsaufträge vergeben? (Bitte um genaue Aufschlüsselung lt. Frage 4 und 5)

 

7.    Welche Spesen wurden zusätzlich zu den Honoraren der Verträge abgerechnet? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der verrechneten Spesen je Vertrag)

 

8.    Wurden zusätzliche Beratungsverträge von ihrem Ministerium gegeben welche in den Fragen 4-7 noch nicht erwähnt wurden? (Bitte um genaue Auflistung aller zusätzlichen Verträgen nach den Kriterien der Fragen 4-7)

 

9.    Nach welchen Auswahlkriterien wurden die einzelnen Beratungsverträge der Fragen 4-8 vergeben (bitte um genaue Ausführung des Auswahlverfahrens für die Vertragsvergabe)