10070/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.12.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerhard Huber

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Verkehrsüberwachung und Verkehrsübertretungen in der  Wohnstrasse Siglgasse in A- 6250 Kundl (Tirol)

 

Die Siglgasse in A-6250 Kundl ist laut Verkehrsbeschilderung eine Wohnstrasse im Sinne des § 2 Abs 1 Ziffer 1a der Straßenverkehrsordnung und damit eine für den Fußgänger- und beschränkten Fahrzeugverkehr gekennzeichnete Straße. Laut gehäufter Anrainerbeschwerden kommt es immer öfter zu missbräuchlichen Durchfahrten des Allgemeinverkehrs (auch Schwerstfahrzeuge wie Lkws) und Lärmbelästigungen in dieser Straße. Eine in der Vergangenheit geforderte verstärkte Überwachung der Wohnstrasse ist bis dato offenbar nicht erfolgt. Unmittelbar vor dem Garten und Wohnhaus eines Anrainers in dieser Straße zieht sich eine über die ganze Fahrbahn ca. 10 bis 15 cm tiefe Mulde; diese dient, soweit ersichtlich, der Entwässerung. Genau diese Wassermulde führt zu gehäuftem Abbremsen von durchfahrenden Fahrzeugen bei gleichzeitig lauten Begleitgeräuschen (Quietschen der Räder) unmittelbar vor der Mulde oder zu lauten Geräuschen durch Stoßdämpfer oder der gesamten Unterkonstruktion der Fahrzeuge bei rücksichtlosem Überfahren der Mulde. Allenfalls kommt es gehäuft auch zu lauten Anfahrtsgeräuschen nach erfolgtem Stillstand vor der Mulde.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

 

A N F R A G E:

 

 

1.    Wie viele Anzeigen seitens der zuständigen Verkehrspolizei gab es wegen Verkehrsübertretungen in der Siglgasse in Kundl in den letzten 10 Jahren (Aufstellung nach Kalenderjahr)?

2.    Wie oft ist es in dieser Strasse seit dem Jahr 2000 zu Verkehrsunfällen mit Sachschaden oder Personenschaden gekommen? (Bitte um detaillierte Aufstellung nach Kalenderjahr)

3.    Wie viele Kinder passieren täglich im Durchschnitt auf dem Weg zur Schule die Siglgasse?

4.    Wurden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und für die örtliche Sicherheit seitens der Verkehrspolizei bzw. Innenministerium gesetzt?

5.    Wenn ja, welche Maßnahmen?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wurde die Gemeinde Kundl und deren Verantwortliche bei der Beurteilung der Sicherheit und Verkehrsberuhigung in der Siglstrasse durch das Innenministerium eingebunden?

8.    Wenn ja, in welcher Art und Weise?


9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wurden Beschwerden von Anrainern in der Siglgasse an das Bundesministerium für Inneres, allenfalls durch die Gemeinde, weitergeleitet und wie viele Beschwerden sind in den letzten 10 Jahren tatsächlich im BM für Inneres eingelangt?

11. Wie wurden diese Beschwerden seitens des Innenministeriums bearbeitet?

12. Sollten diese Beschwerden unbehandelt geblieben sein, weshalb?

13. Ist die in der Siglgasse inmitten der Straße angebrachte Wassermulde aus verkehrstechnischer Sicht bzw. aus der Sicht des Innenministeriums zur Beruhigung und Einschränkung des Verkehrs und zur Gewährleistung der Sicherheit geeignet?

14. Wenn ja, gibt es hierzu vorliegende verkehrstechnische Expertisen oder Gutachten, die diese Ansicht bestätigen und wann wurden diese Expertisen oder Gutachten und von wem erstellt?

15. Welche Kosten sind dem Innenministerium dabei entstanden?

16. Wenn ja, wurden diese Expertisen oder Gutachten umgesetzt bzw. diesen entsprochen?

17. Wenn aus Sicht des Innenministerium die Wassermulde in der Siglgasse den Anforderungen zur Beruhigung und Einschränkung des Verkehrs und zur Gewährleistung der Sicherheit nicht entspricht, welche Gegenmaßnahmen wurden von Seiten des Innenministeriums veranlasst bzw. empfohlen?

18. Stellt die Wassermulde aus verkehrstechnischer Sicht und im Rahmen der Beurteilung der Sicherheit ein Risiko für die Bevölkerung in Kundl, insbesondere aber für die Anrainer in der Siglgasse dar?

19. Welche Erfahrungswerte gibt es von Seiten des Innenministeriums über das Fahrverhalten von Lenkern vor Wassermulden und die damit einhergehend zu beurteilende Gewährleistung der Verkehrssicherheit?

20. Gibt es aus Sicht des Innenministeriums entsprechende verkehrstechnische Maßnahmen, die zu einer tatsächlichen Verwirklichung einer Wohnstrasse im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziffer 1a der Straßenverkehrsordnung führen; dies neben der Anbringung eines Verkehrsschildes?

21. Ist aus Sicht des Innenministeriums die Anbringung eines Radarkastens eine solche wirksame verkehrstechnische Einrichtung?

22. Ist aus Sicht des Innenministeriums die gehäufte Verkehrsüberwachung durch die örtliche Verkehrspolizei eine wirksame Methode zur Gewährleistung der Sicherheit in der Wohnstrasse?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 06.12.2011