10102/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Bernd Schönegger
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Rechtsabbiegen
bei Rot“ als mögliche Maßnahme zur
Feinstaubbekämpfung
Die
Feinstaubproblematik spitzt sich in Österreich immer mehr zu. Städte wie
Wien,
Klagenfurt und Graz haben in den letzten Jahren mit immer mehr Überschreitungs-
tagen der erlaubten
Feinstaubkonzentrationen zu kämpfen.
Die negativen gesund-
heitlichen Folgen von erhöhter
Feinstaubbelastung sind unumstritten und bekannt.
Daher sind wir gefordert jegliche Maßnahmen,
die zur Reduktion von Feinstaub-
emissionen dienen könnten, zu überprüfen. Einer der Hauptverursacher des
Feinstaubes ist der Straßenverkehr,
eine Eindämmung des solchen ist zwar
wünschenswert aber in der Praxis aus
volkswirtschaftlichen und anderen Gründen
nicht leicht umsetzbar. Eine Möglichkeit,
die Verkehrsbelastungen zu reduzieren, ist
den Verkehr möglichst flüssig zu gestalten und unnötige Steh- und Stauzeiten zu
vermeiden.
Eine Maßnahme dafür soll die Eröffnung der Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei
Rotlicht mittels Grünpfeil an
bestimmten Kreuzungen sein, wie es in Deutschland seit
Jahren praktiziert
wird. Andere Länder wie die USA oder Kanada
erlauben das
Rechtsabbiegen bei Rot generell, außer es wird
explizit darauf hingewiesen, dass es
verboten
ist.
Die Regelung
in Deutschland sieht vor, dass an der Kreuzung bei Rotlicht anzuhalten
ist. Erst nach dem
Halten darf man unter bestimmten Voraussetzungen bei Rot
rechts abbiegen.
Jedes einzelne Fahrzeug muss an der Haltelinie anhalten. Das gilt
immer, auch
dann, wenn aufgrund der Verkehrssituation scheinbar ein Durchfahren möglich wäre
(gleiches Prinzip wie beim STOP-Schild). Querverkehr und Fußgänger dürfen nicht
behindert oder gefährdet werden. Erst dann darf man
vorsichtig rechts abbiegen.
Der §
37 der deutschen StVO „Wechsellichtzeichen,
Dauerlichtzeichen und Grünpfeil" regelt das Rechtsabbiegen bei
Rot mit folgendem Wortlaut:
„Nach dem Anhalten ist das Abbiegen
nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben
dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf
schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht
ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus
dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung
oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und
Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung,
ausgeschlossen ist.
Schwarzer
Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur
für die angegebene Richtung an. Ein
einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an,
dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach
rechts abgebogen werden darf."
Ohne Zweifel ist das Rechtsabbiegen bei Rot,
das belegen Studien in Deutschland,
eine gute Möglichkeit, um Staus abzubauen und um Lärm und
Abgasemissionen zu
verhindern.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit zeigt sich laut ADAC, dass sich die
Unfallzahlen an den
mit Bedacht ausgewählten Einsatzorten nicht erhöht haben.
„Der Verkehrsfluss wurde an den
ausgewählten Knotenpunkten durch Verkürzung
der Wartezeiten für die Rechtsabbieger verbessert. Das Maß der Verbesserung ist
dabei von der Verkehrsbelastung und von der
Fahrstreifenaufteilung in der Grünpfeil-
Zufahrt abhängig."
(Quelle: http://www.adac.de/_mm/pdf/sp_05_gruenpfeilschild_0410_38511.pdf)
Daher stellen die
unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Verkehr, Innovation
und Technologie folgende
Anfrage:
1.
Liegen Ihnen Studien vor, welche betreffend der Vor- und Nachteile über das
Rechtsabbiegen
bei Rot, wenn dies von einem grünen Pfeil erlaubt würde, auch für
Österreich aussagekräftig sind?
2. Wenn ja, was sind die Kernaussagen der Untersuchungen?
3. Werden Sie eine ähnliche Studie - wie sie in Deutschland
bereits von
der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) zu diesem Thema existiert - in
Auftrag geben?
4. Wie
beurteilen Sie den Vorschlag der Emissionsreduktion durch eine Änderung in
der Straßenverkehrsordnung, die auch in Österreich das Rechtsabbiegen bei Rot
gestattet, falls dies ein grüner
Pfeil erlaubt?
5. Wie könnte eine
entsprechende gesetzliche Regelung in der StVO konkret
aussehen?
6. Könnten Sie sich vorstellen, in der vom
Feinstaub so geplagten Stadt Graz als
Modellregion in einem zeitlich begrenzten
Versuchszeitraum das Rechtsabbiegen bei
Rot durch den grünen Pfeil zu erlauben, um
Erfahrungen zu sammeln?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn ja, ab wann, für welchen Zeitraum?