10102/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Bernd Schönegger
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Rechtsabbiegen bei Rot“ als mögliche Maßnahme zur
Feinstaubbekämpfung

Die Feinstaubproblematik spitzt sich in Österreich immer mehr zu. Städte wie Wien,
Klagenfurt und Graz haben in den letzten Jahren mit immer mehr
Überschreitungs-
tagen der erlaubten Feinstaubkonzentrationen zu kämpfen. Die negativen gesund-
heitlichen Folgen von erh
öhter Feinstaubbelastung sind unumstritten und bekannt.
Daher sind wir gefordert jegliche Ma
ßnahmen, die zur Reduktion von Feinstaub-
emissionen dienen k
önnten, zu überprüfen. Einer der Hauptverursacher des
Feinstaubes ist der Stra
ßenverkehr, eine Eindämmung des solchen ist zwar
w
ünschenswert aber in der Praxis aus volkswirtschaftlichen und anderen Gründen
nicht leicht umsetzbar. Eine M
öglichkeit, die Verkehrsbelastungen zu reduzieren, ist
den Verkehr möglichst flüssig zu gestalten und unnötige Steh- und Stauzeiten zu
vermeiden.

Eine Maßnahme dafür soll die Eröffnung der Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei
Rotlicht mittels Gr
ünpfeil an bestimmten Kreuzungen sein, wie es in Deutschland seit
Jahren praktiziert wird. Andere Länder wie die USA oder Kanada erlauben das
Rechtsabbiegen bei Rot generell, au
ßer es wird explizit darauf hingewiesen, dass es
verboten ist.

Die Regelung in Deutschland sieht vor, dass an der Kreuzung bei Rotlicht anzuhalten
ist. Erst nach dem Halten darf man unter bestimmten Voraussetzungen bei Rot
rechts abbiegen.

Jedes einzelne Fahrzeug muss an der Haltelinie anhalten. Das gilt immer, auch
dann, wenn aufgrund der Verkehrssituation scheinbar ein Durchfahren m
öglich wäre
(gleiches Prinzip wie beim STOP-Schild). Querverkehr und Fu
ßgänger dürfen nicht
behindert oder gef
ährdet werden. Erst dann darf man vorsichtig rechts abbiegen.
Der 
§  37  der deutschen StVO Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil" regelt das Rechtsabbiegen bei Rot mit folgendem Wortlaut:
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur
für die angegebene Richtung an. Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an,
dass bei Rot f
ür die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf."

Ohne Zweifel ist das Rechtsabbiegen bei Rot, das belegen Studien in Deutschland,
eine gute M
öglichkeit, um Staus abzubauen und um Lärm und Abgasemissionen zu
verhindern. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit zeigt sich laut ADAC, dass sich die
Unfallzahlen an den mit Bedacht ausgewählten Einsatzorten nicht erhöht haben.

Der Verkehrsfluss wurde an den ausgewählten Knotenpunkten durch Verkürzung
der Wartezeiten f
ür die Rechtsabbieger verbessert. Das Maß der Verbesserung ist
dabei von der Verkehrsbelastung und von der Fahrstreifenaufteilung in der Gr
ünpfeil-
Zufahrt abhängig."
(Quelle: http://www.adac.de/_mm/pdf/sp_05_gruenpfeilschild_0410_38511.pdf)

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.         Liegen Ihnen Studien vor, welche betreffend der Vor- und Nachteile über das
Rechtsabbiegen bei Rot, wenn dies von einem grünen Pfeil erlaubt würde, auch für
Österreich aussagekräftig sind?

2.    Wenn ja, was sind die Kernaussagen der Untersuchungen?

3.    Werden Sie eine ähnliche Studie - wie sie in Deutschland bereits von
der Bundesanstalt f
ür Straßenwesen (BASt) zu diesem Thema existiert - in
Auftrag geben?

4.    Wie beurteilen Sie den Vorschlag der Emissionsreduktion durch eine Änderung in
der Straßenverkehrsordnung, die auch in Österreich das Rechtsabbiegen bei Rot
gestattet, falls dies ein gr
üner Pfeil erlaubt?

5.    Wie könnte eine entsprechende gesetzliche Regelung in der StVO konkret
aussehen?

6.    Könnten Sie sich vorstellen, in der vom Feinstaub so geplagten Stadt Graz als
Modellregion in einem zeitlich begrenzten Versuchszeitraum das Rechtsabbiegen bei
Rot durch den gr
ünen Pfeil zu erlauben, um Erfahrungen zu sammeln?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wenn ja, ab wann, für welchen Zeitraum?