10165/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Kickl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Veranlagungsmöglichkeiten der Sozialversicherungsträger

 

 

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde am 28.06.2011 eine Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz beraten, die in der Plenarsitzung vom 08.07.2011 schließlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ beschlossen wurde.

Inhalt dieser Vorlage waren unter anderem die erweiterten Veranlagungsmöglichkeiten der Vermögensbestände der BUAK. Bisher hatte die Veranlagung der Vermögensbestände der BUAK mündelsicher zu erfolgen. Nun wurde diese Regelung dem § 446 Abs. 1 ASVG nachgebildet. Um die Veranlagungsmöglichkeiten der BUAK zu erweitern, soll nunmehr auch eine Veranlagung in Staatsanleihen aller EWR-Staaten sowie in auf Euro lautenden Einlagen bei inländischen Banken, deren Bonität gegeben ist, möglich sein.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch ist der Stand des Vermögens der einzelnen Sozialversicherungsträger?

2.       Wie sind die Vermögensbestände der einzelnen Sozialversicherungsträger veranlagt?