10268/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl

und GenossInnen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Prof. Dr. Karl-Heinz Töchterle

 

betreffend Studienbeihilfe

 

Die Ergebnisse der Studierenden-Sozialerhebung zeigen, dass ein beträchtlicher Teil der Studierenden einmal Studienbeihilfe bezog, die Zahlungen aber später eingestellt wurden. Das legt die Vermutung nahe, dass Teilbereiche des Studienförderungsgesetzes für eine nachhaltige sozialen Absicherung der Studierenden reformbedürftig sind und insofern eine Evaluierung der Auswirkungen einzelner Detailregelungen notwendig ist.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachfolgende Anfrage:

1.  Wie viele Studierende haben im Wintersemester 2010 erstmals Studienbeihilfe beantragt, tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

2.               Wie viele Studierende haben im Wintersemester 2010 Studienbeihilfe beantragt (inkl. Systemanträge), tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: Arbeiterin, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

3.               Wie viele Studierende haben im Wintersemester 2010 Studienbeihilfe zugesprochen bekommen (inkl. Systemanträge), tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der  Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

4.               Wie  hoch  war die durchschnittliche  Studienbeihilfe  von  StudienbeihilfebezieherInnen im Wintersemester 2010, tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?


5.               Wie hoch war das durchschnittliche gemeinsame Einkommen der Eltern von StudienbeihilfebezieherInnen im Wintersemester 2010, tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

6.               Wie viele Studierende haben im Wintersemester 2010 die Höchststudienbeihilfe abzüglich Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag (§ 30 Abs. 2. Z. 4 und 5) zugesprochen bekommen, tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

7.               Wie viele Studierende haben im Wintersemester 2011 erstmals Studienbeihilfe beantragt, tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

8.               Wie viele Studierende haben im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt (inkl. Systemanträge), tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

9.               Wie viele Studierende haben im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekommen (inkl. Systemanträge), tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

10.         Wie hoch war die durchschnittliche Studienbeihilfe von Studienbeihilfebezieherlnnen im Wintersemester 2011, tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der  Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

11.         Wie hoch war das durchschnittliche gemeinsame Einkommen der Eltern von StudienbeihilfebezieherInnen im Wintersemester 2011, tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

12.         Wie viele Studierende haben im Wintersemester 2011  die Höchststudienbeihilfe abzüglich Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag (§ 30 Abs. 2. Z. 4 und 5) zugesprochen bekommen, tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

13.       Bei wie vielen Studierenden, die im Sommersemester 2011 Studienbeihilfe bezogen hatten, wurde im Wintersemester 2012 der  Anspruch auf Studienbeihilfe wegen gestiegenem Einkommen (von Eltern, EhegattIn oder den Studierenden selbst) nicht verlängert, tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der  Eltern (Spalten: Berufsgruppe der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des  Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

14.       Wie viele Studierende haben im Sommersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekommen (inkl. Systemanträge), tabellarisch gegliedert nach Studientypen und Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten: 1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

15.       Wie viele Studierende haben im Wintersemester 2011 erstmals Studienbeihilfe beantragt, tabellarisch gegliedert nach Studientypen und Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten: 1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

16.       Wie viele Studierende haben im Wintersemester 2011 insgesamt Studienbeihilfe beantragt (inkl. Systemanträge), tabellarisch gegliedert nach Studientypen und Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten:  1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

17.       Wie viele Studierende haben im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekommen (inkl. Systemanträge), tabellarisch gegliedert nach Studientypen und Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten: 1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

18.       Bei wie vielen Studierenden wurde im Wintersemester 2011 der Antrag auf Studienbeihilfe wegen Anrechnung von Vorstudienzeiten (§ 15 StudFG) abgelehnt?

19.       Bei wie vielen Studierenden, die im Sommersemester 2011 Studienbeihilfe bezogen hatten, ist der Anspruch auf Studienbeihilfe noch vor Beginn des Wintersemesters 2012 wegen Abschluss des Studiums erloschen, tabellarisch gegliedert nach Studientypen und Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten: 1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

20.       Bei wie vielen Studierenden, die im Sommersemester 2011 Studienbeihilfe bezogen hatten, wurde im Wintersemester 2012 der Anspruch auf Studienbeihilfe wegen Überschreitung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) nicht verlängert, tabellarisch gegliedert nach Studientypen und

Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten: 1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

21.   Bei wie vielen Studierenden, die im Sommersemester 2011 Studienbeihilfe bezogen hatten, wurde im Wintersemester 2012 der  Anspruch auf Studienbeihilfe wegen gestiegenem Einkommen (von Eltern, EhegattIn oder den Studierenden selbst) nicht verlängert, tabellarisch gegliedert nach Studientypen und Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten: 1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

22.   Bei wie vielen Studierenden, die im Sommersemester 2011 Studienbeihilfe bezogen hatten, wurde im Wintersemester 2012 der Anspruch auf Studienbeihilfe wegen Fehlen des günstigen Studienerfolgs nicht verlängert, tabellarisch gegliedert nach Studientypen und Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten: 1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

23.   Bei wie vielen Studierenden, die im Sommersemester 2011 Studienbeihilfe bezogen hatten, wurde im Wintersemester 2012 der Anspruch auf Studienbeihilfe wegen eines Studienwechsels nicht verlängert, tabellarisch gegliedert nach Studientypen und Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten: 1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

24.   Bei wie vielen Studierenden, die im Sommersemester 2011 Studienbeihilfe bezogen hatten, wurde im Wintersemester 2012 der Anspruch auf Studienbeihilfe aus anderen als den in den Fragen 19 bis 23 genannten Gründen nicht verlängert, tabellarisch gegliedert nach Studientypen und Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten: 1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

25.   Wie hoch war die durchschnittliche Studienbeihilfe von StudienbeihilfebezieherInnen im Wintersemester 2011, tabellarisch gegliedert nach Studientypen und Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten: 1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

26.   Wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 erstmals Studienbeihilfe beantragt haben, war die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Studienort nicht zumutbar (§ 26 Abs. 2 Z 4 StudFG), tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

27.         Wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 erstmals Studienbeihilfe beantragt haben, war die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Studienort nicht zumutbar (§ 26 Abs. 2 Z 4

StudFG), tabellarisch gegliedert nach Studientypen und Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten: 1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

28.   Wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt haben (inkl. Systemäntrage), war die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Studienort nicht zumutbar (§ 26 Abs. 2 Z 4 StudFG), tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe  der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

29.   Wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt haben (inkl. Systemäntrage), war die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Studienort nicht zumutbar (§ 26 Abs. 2 Z 4 StudFG), tabellarisch gegliedert nach Studientypen und Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten: 1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

30.   Wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekamen, war die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Studienort nicht zumutbar (§ 26 Abs. 2 Z 4 StudFG), tabellarisch gegliedert nach Berufsgruppen der Eltern (Spalten: Berufsgruppe der Mutter, Zeilen: Berufsgruppe des Vaters; Berufsgruppen: ArbeiterIn, angestellt, selbständig, LandwirtIn, PensionistIn, Sonstige)?

31.   Wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekamen, war die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Studienort nicht zumutbar (§ 26 Abs. 2 Z 4 StudFG), tabellarisch gegliedert nach Studientypen und Studiendauer (Zeilen: Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien; Spalten: 1. Bis 12. Semester sowie alle darüber zusammen)?

32.   Bei wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt haben (inkl. Systemäntrage), wurde wegen Pflege und Erziehung von Kindern eine höhere Höchststudienbeihilfe zur Berechnung herangezogen (§ 28 StudFG), gegliedert nach Anzahl der Kinder (Bsp. X Studierende erhielten einen Zuschlag für ein Kind, Y Studierende erhielten einen Zuschlag für zwei Kinder usw.)?

33.   Bei wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekamen, wurde wegen Pflege und Erziehung von Kindern eine höhere Höchststudienbeihilfe zur Berechnung herangezogen (§ 28 StudFG), gegliedert nach Anzahl der Kinder (Bsp. X Studierende erhielten einen Zuschlag für ein Kind, Y Studierende erhielten einen Zuschlag für zwei Kinder usw.)?

 

34.   Bei wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt haben (inkl. Systemäntrage), wurde wegen Vorliegens einer Behinderung eine höhere Höchststudienbeihilfe zur Berechnung herangezogen (§ 29 StudFG), gegliedert nach Höhe des Zuschlags (Bsp. X Studierende erhielten einen Zuschlag von 120 EUR, Y Studierende erhielten einen Zuschlag von 420 EUR; § 2 Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Gewährung von Studienbeihilfe an behinderte Studierende)?

35.   Bei wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekamen, wurde wegen Vorliegens einer Behinderung eine höhere Höchststudienbeihilfe zur Berechnung herangezogen (§ 29 StudFG), gegliedert nach Höhe des Zuschlags (Bsp. X Studierende erhielten einen Zuschlag von 120 EUR, Y Studierende erhielten einen Zuschlag von 420 EUR; § 2 Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Gewährung von Studienbeihilfe an behinderte Studierende)?

36.   Bei wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt haben (inkl. Systemäntrage), wurde der Freibetrag nach § 32 Abs. 4 Z 1 lit. a StudFG vom Einkommen der Eltern abgezogen (beide Elternteile unselbständig erwerbstätig)? Bei wie vielen davon wurde zusätzlich der Freibetrag nach § 32 Abs. 4 Z 2 StudFG einmal abgezogen (ein Elternteil ausschließlich unselbständig erwerbstätig), bzw. bei wie vielen davon wurde zusätzlich der Freibetrag nach § 32 Abs. 4 Z 2 StudFG zweimal abgezogen (beide Elternteile ausschließlich unselbständig erwerbstätig)?

37.   Bei wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt haben (inkl. Systemäntrage), wurde der Freibetrag nach § 32 Abs. 4 Z 1 lit. b StudFG vom Einkommen der Eltern abgezogen (ein Elternteil unselbständig erwerbstätig)? Bei wie vielen davon wurde zusätzlich der Freibetrag nach § 32 Abs. 4 Z 2 StudFG abgezogen (dieses Elternteil ausschließlich unselbständig erwerbstätig)?

38.   Bei wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekamen, wurde der Freibetrag nach § 32 Abs. 4 Z 1 lit. a StudFG vom Einkommen der Eltern abgezogen beide Elternteile unselbständig erwerbstätig)? Bei wie vielen davon wurde zusätzlich der Freibetrag nach § 32 Abs. 4 Z 2 StudFG einmal abgezogen (ein Elternteil ausschließlich unselbständig erwerbstätig), bzw. bei wie vielen davon wurde zusätzlich der Freibetrag nach § 32 Abs. 4 Z 2 StudFG zweimal abgezogen (beide Elternteile ausschließlich unselbständig erwerbstätig)?

 

39.   Bei wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekamen, wurde der Freibetrag nach § 32 Abs. 4 Z 1 lit. b StudFG vom Einkommen der Eltern abgezogen (ein Elternteil unselbständig erwerbstätig)? Bei wie vielen davon wurde zusätzlich

der Freibetrag nach § 32 Abs. 4 Z 2 StudFG abgezogen (dieses Elternteil ausschließlich unselbständig erwerbstätig)?


40.   Bei wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt haben (inkl. Systemäntrage), lebten die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt (§ 32 Abs. 3 StudFG)?

41.   Bei wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekamen, lebten die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt (§ 32 Abs. 3 StudFG)?

42.   Für wie viele weitere Personen wurde bei allen Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt haben (inkl. Systemäntrage), ein Absetzbetrag gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 bis 4 StudFG vom Einkommen abgezogen, gegliedert nach Alter der Personen (im 1. bis 18. Lebensjahr und alle ab dem 19. Lebensjahr zusammen; Bsp. für X Personen im 18. Lebensjahr wurde ein Absetzbetrag abgezogen, für Y Personen im 19. Lebensjahr oder darüber wurde eine Absatzbetrag abgezogen)?

43.   Für wie viele weitere Personen wurde bei allen Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekamen, ein Absetzbetrag gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 bis 4 StudFG vom Einkommen abgezogen, gegliedert nach Alter der Personen (im 1. bis 18. Lebensjahr und alle ab dem 19. Lebensjahr zusammen; Bsp. für X Personen im 18. Lebensjahr wurde ein Absetzbetrag abgezogen, für Y Personen im 19. Lebensjahr oder darüber wurde eine Absatzbetrag abgezogen)?

44.   Für wie viele weitere Personen wurde bei allen Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt haben (inkl. Systemäntrage), ein Absetzbetrag gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 bis 4 StudFG vom Einkommen abgezogen, gegliedert nach Anzahl der weiteren Personen pro Studierendem (Bsp. Bei X Studierenden wurde ein Absetzbetrag für eine Person abgezogen, bei Y Studierenden wurde ein Absetzbetrag für zwei Personen abgezogen usw.)?

45.   Für wie viele weitere Personen wurde bei allen Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekamen, ein Absetzbetrag gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 bis 4 StudFG vom Einkommen abgezogen, gegliedert nach Anzahl der weiteren Personen pro Studierendem (Bsp. Bei X Studierenden wurde ein Absetzbetrag für eine Person abgezogen, bei Y Studierenden wurde ein Absetzbetrag für zwei Personen abgezogen usw.)?

46.   Für wie viele weitere Personen mit erheblicher Behinderung wurde bei allen Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt haben (inkl. Systemäntrage), ein Absetzbetrag gemäß § 32 Abs. 1 Z 5 StudFG vom Einkommen abgezogen?

47.   Für wie viele weitere Personen mit erheblicher Behinderung wurde bei allen Studierenden, die

im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekamen, ein Absetzbetrag gemäß § 32 Abs. 1 Z 5 StudFG vom Einkommen abgezogen?

48.    Für wie viele zweite Elternteile wurde bei allen Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt haben (inkl. Systemäntrage), ein Absetzbetrag gemäß § 32 Abs. 2 StudFG vom Einkommen abgezogen?

49.    Für wie viele zweite Elternteile wurde bei allen Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekamen, ein Absetzbetrag gemäß § 32 Abs. 2 StudFG vom Einkommen abgezogen?

50.    Wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt haben, waren selbst verheiratet? Wie hoch war das durchschnittliche Einkommen der Ehegattin oder des Ehegatten?

51.    Wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011  Studienbeihilfe zugesprochen bekamen, waren selbst verheiratet? Wie hoch war das durchschnittliche Einkommen der Ehegattin oder des Ehegatten?

52.    Wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe beantragt haben, waren Vollwaisen?

53.          Wie vielen jener Studierenden, die im Wintersemester 2011 Studienbeihilfe zugesprochen bekamen, waren Vollwaisen?