10303/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2012
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend "Rum, Wodka – und Waffen": Werbung an Schulen

 

 

Die "Wiener Zeitung" titelte im Oktober 2011 "Rum, Wodka – und Waffen Maturareise als Agententhriller? Veranstalter von Maturareisen geraten in die Kritik von Konsumentenschützern". Einige Auszüge daraus:

"Jede Menge Alkohol und eine Location in der Nähe von einem Waffenlager. [...] der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Verbandsklagen gegen das Unternehmen DocLX Travel Events und dessen Konkurrenten Splashline erhoben. DocLX bietet in Zusammenarbeit mit Ruefa Maturareisen nach Zypern an. Im Prospekt und auf der Homepage werde die Reise aggressiv damit beworben, dass es hochprozentigen Alkohol (Rum und Wodka) 'jederzeit und überall und immer und alle Tage und die ganze Woche und rund um die Uhr und im gesamten Club 4 Free' gäbe."

...

"'Die großen Maturareise-Veranstalter scheinen sich damit übertrumpfen zu wollen, wer ein Mehr an harten Alkoholika zu bieten hat.'"

...

"Seitens der südzypriotischen Botschaft hieß es indes, dass direkt hinter dem Hotel 'eines der größten Munitionsdepots' des Gebiets liege."

("Wiener Zeitung", 27. Okt. 2011, S. 11)

 

Die Gratiszeitung "Heute" berichtet zum selben Sachverhalt unter dem Titel "Außenamt warnt: 7000 Schüler reisen in 'verbotenes Land'":

"'Nordzypern wird von der EU nicht als Land anerkannt, konsularischer Schutz ist somit nur eingeschränkt möglich. Der Flughafen Ercan wird von der Ärzteflugambulanz nicht angeflogen", erklärt Außenamtssprecher Peter Launsky-Tieffenthal."

("Heute", 25. Okt. 2011, S. 15)


Des weiteren soll

"...Nordzypern die Maturareise mit 100.000 Euro 'Urlaubsgeld' subventionieren."

("Heute", 25. Okt. 2011, S. 15)

 

Die Instrumentalisierung von österreichischen Schülern, zumal Maturanten für politische Zwecke eines international nicht anerkannten Landes ist hierbei offensichtlich.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Dürfen die im Artikel bezeichneten Maturareisen-Veranstalter DocLX Travel Events (DocLX) und Splashline (Summer Splash) an Schulen Werbung betreiben?

2.     Falls ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?

3.     Ist für Werbung an Schulen die Einholung einer Erlaubnis notwendig?

4.     Falls ja, wer erteilt diese?

5.     In welcher Form betreiben diese Reiseveranstalter Werbung an Schulen?

6.     Gibt es Produkte, für die an Schulen nicht geworben werden darf?

7.     Falls ja, welche?

8.     Gehört die Werbung an Schulen für Reisen in Gegenden, in denen für österreichische Staatsbürger kein umfassender konsularischer Schutz möglich ist, dazu?

9.     Falls nein, warum nicht?


10.  Gehört die Werbung an Schulen für Reisen in Gegenden, in denen österreichische Staatsbürgern im Notfall keine Flugambulanz zur Verfügung steht, dazu?

11.  Falls nein, warum nicht?

12.  Werden durch die im Artikel bezeichneten, o.g. Werbemethoden Jugendschutzgesetze verletzt?

13.  Wen konkret unterstützte Nordzypern mit den o.g. 100.000 Euro "Urlaubsgeld"?