10331/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Neubauer

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für  Justiz

 

betreffend Missbrauchsopfer Manuel Nowatschek

 

Unter Frau Dr. Maria-Louse Nittel, Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien (und zuvor Mitarbeiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien), wurden mehrere Ermittlungsverfahren betreffend das Opfer Manuel Nowatschek wegen des Verdachts systematischer Misshandlungen durch acht Täter im Internat "Schulbrüder-Heim" in Strebersdorf, Anton-Böck-Gasse 20, 1210 Wien, zur Einstellung gebracht. Da die Staatsanwaltschaft als monokratisch und hierarchisch gegliederte Behörde dem bzw. der jeweiligen Behördenleiterin untersteht, ist die volle Unbefangenheit derselben eine Voraussetzung für eine rechtmäßige Ermittlungsführung und rechtmäßige darauf aufbauende Entscheidung über weiter Strafverfolgungsschritte gegen die ermittelten bzw. zu ermittelnden Täter.

Frau Dr. Maria-Louse Nittel soll nach Informationen, die der Mutter des Opfers aus der Opferszene Bad Goisern zugetragen wurden und auch im Zuge ihrer Internetrecherchen Bestätigung erfahren haben, der oberösterreichischen Familie Fussek entstammen. Konkret soll sie die Nichte von Herbert Fussek oder jedenfalls eine Angehörige von dessen Familie (Fussek) sein. Besagter Herbert Fussek wiederum ist ein Ordensmitglied der Schulbrüder und war sowohl bei den Schulbrüdern in Strebersdorf als auch bei den Schulbrüdern im Stefaneum in Bad Goisern tätig. Außerdem stand er im Verdacht, Kinder schwerstens misshandelt zu haben.

 

Diese Häufung bedenklicher Indizien bedarf dringend einer Aufklärung und überdies ist hier die volle Unbefangenheit der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien zumindest objektiv in Zweifel zu ziehen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Welche Verfahren betreffend das Opfer Manuel Nowatschek waren bei der Staatsanwaltschaft Wien unter der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien Dr. Maria-Louise Nittel anhängig?

2.    Wegen welcher Deliktsverdachte waren diese Verfahren anhängig?

3.    Aufgrund welcher Anzeigen waren diese Verfahren anhängig?


4.    Was war der genaue Inhalt jener Anzeigen?

5.    Welche Ermittlungen wurden diesbezüglich getätigt?

6.    Welche Ergebnisse erbrachten die diesbezüglichen Ermittlungsverfahren?

7.    Welche konkreten Ermittlungen gegen acht Täter wegen des Verdachts systematischer Misshandlungen des Opfers Manuel Nowatschek im Internat "Schulbrüder-Heim" in Strebersdorf, Anton-Böck-Gasse 20, 1210 Wien, wurden durchgeführt?

8.    Wurde von den zuständigen Behörden die Verwandtschaftsverhältnisse der beteiligten Personen (Staatsanwältin Nittel, Herbert Fussek) überprüft, um den damit möglicherweise gegebenen Umstand der Befangenheit auszuschließen?

9.    Kann angesichts der Tätigkeit Herbert Fusseks bei den Schulbrüdern die erforderliche Unbefangenheit von Frau Dr. Maria-Louise Nittel gewährleistet sein?

10. Können Sie angesichts dieser potenziell befangenheitsbegründenden Konstellationen eine neuerliche Veranlassung von Ermittlungen (Neudurchführung der Ermittlungsverfahren) im Weisungsweg veranlassen?

11. Werden Sie dies tun?

12. Wenn ja, wann?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. In welcher Form ist bisher das Bundesministerium für Justiz (bzw. dessen Mitarbeiter) mit der Causa Manuel Nowatschek befasst gewesen?

15. Setzen Sie sich als Bundesministerin für Justiz grundsätzlich für den Opferschutz und die Aufklärung von Misshandlungen ein?

16. Werden Sie dies auch in der gegenständlichen Angelegenheit tun?