10367/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.01.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Graf,

und weiterer Abgeordneten

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend internationale Abkommen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung

 

Am 12.06.2009 brachte der Abgeordnete Dr. Graf und weitere Abgeordneten die  schriftliche Anfrage 2416/J XXIV. GP betreffend „Evaluierung internationaler Abkommen“ ein. Diese wurde durch den damaligen Bundesminister und heutigen EU -Kommissar Dr. Johannes Hahn folgend beantwortet:

 

„Gemäß Abschnitt M Teil 2 der Anlage zu § 2 BMG ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung unter anderem etwa für Angelegenheiten der Wissenschaften insbesondere der wissenschaftlichen Forschung und Lehre zuständig. Daraus ergibt sich, dass mein Ressort auch von einer beträchtlichen Anzahl multilateraler und bilateraler internationaler Abkommen betroffen ist. Beispielsweise sind hier insgesamt 11 multilaterale und 52 bilaterale Abkommen über Anerkennungen im Hochschulbereich anzuführen oder etwa 17 Abkommen über eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit. Der Abschluss dieser Abkommen reicht teilweise mehrere Jahrzehnte zurück.

 

Eine detaillierte Auflistung aller mein Ressort betreffenden Abkommen bzw. Projekte sowie eine Bewertung der jeweils zurechenbaren Kosten einschließlich einer Evaluierung des Nutzens für die Republik Österreich würde einen organisatorischen Aufwand darstellen, der in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem dadurch erzielbaren Nutzen stünde. Daher wird aus verwaltungsökonomischen Gründen von einer Beantwortung der einzelnen Fragen Abstand genommen.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2405/J-NR/2009 durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.“

 

Auf der Tagesordnung des Wissenschaftsausschusses vom 12.01.2012 befand sich das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (1410 d.B.) Viele dieser bilateralen bzw. multilateralen internationalen Abkommen, Verträge sowie Absichtserklärungen sind wichtig und durchaus zu fördern. Viele werden jedoch nicht mehr eingehalten und sind nicht mehr in Verwendung. Die Kosten bleiben jedoch nach wie vor aufrecht.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende

 

 

 

Anfrage

 

1)    Gibt es eine Evaluierung bilateraler und multilateraler Abkommen, Verträge, Vorverträge sowie Absichtserklärungen Ihres Ministeriums?

 

2)    Wenn nein, warum nicht und ist in der Zukunft eine solche Evaluierung geplant?

 

3)    Falls in der Zukunft eine geplant ist, in welchem Zeitraum soll es realisiert werden?

 

4)    Wie viele und welche bilaterale und multilaterale internationale Abkommen, Verträge, Vorverträge sowie Absichtserklärungen und Projekte betreffen Ihr Ressort?

 

5)    Wie oft werden diese Abkommen, Verträge, Vorverträge sowie Absichtserklärungen und Projekte in Ihrem Ressort einer Evaluierung unterzogen?

 

6)    Wie hoch sind die dem jeweiligen Abkommen, Verträge, Vorverträge sowie Absichtserklärungen bzw. Projekt zurechenbaren jährlichen Kosten im Einzelnen?

 

7)    Welchen Nutzen (monetär, arbeitsplatzwirksam, Vorteil für österreichische Staatsbürger bzw. Unternehmen) konnte die Republik Österreich bisher aus den Abkommen, Verträge, Vorverträge sowie Absichtserklärungen und Projekten im Einzelnen erzielen?

 

8)    Wann wurden im Einzelnen die Abkommen, Verträge, Vorverträge sowie Absichtserklärungen und Projekte vereinbart?

 

9)    Auf welche Dauer wurden im Einzelnen diese Abkommen, Verträge, Vorverträge sowie Absichtserklärungen und Projekte abgeschlossen und unter welchen Umständen sind sie kündbar?