10373/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.01.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Inneres

betreffend "Satte Rabatte" für Werbeinserate – Verhandlungsgeschick des BMI bei entgeltlichen Einschaltungen

 

 

In Beantwortung 8988/AB der Anfrage 9074/J betreffend Gesamtkosten der Regierungsinserate nennt das BMI für den Zeitraum 1. Jänner bis 1. Juli 2011

"für Schaltungen in Printmedien und audiovisuellen Medien EUR 3.367.148,06. Es wird angemerkt, dass ein Teil der Kampagnen bereits 2010 erfolgte, die Kosten jedoch erst 2011 beglichen wurden. Darüber hinaus erfolgte aufgrund einer EU-Vorgabe die Umsetzung der „EURO-Notruf 112“-Kampagne. Die Kosten für Schaltungen in Print- und audiovisuellen Medien betrugen EUR 994.607,68".

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Inneres die folgende

 

 


Anfrage

 

1.     Welche Einschaltungen erfolgten seitens des BMI bzw. nachgelagerter Dienststellen im zweiten Halbjahr 2011? (Bitte aufgegliedert nach Medium, Informationszweck, Informationsart und Kosten inkl. Steuern!)

2.     Zu welchen Konditionen erfolgten die Werbeeinschaltungen in den genannten Medien?

3.     Wurde seitens des BMI versucht, bei größeren Auftragsvolumen bzw. durch Inaussichtstellung wiederholter Aufträge Rabatte zu erzielen? (Bitte nach Medium und Konditionen aufgliedern!)

4.     Falls nein, warum nicht?

5.     Hätte bei den genannten Medien die Möglichkeit bestanden, Rabatte gewährt zu bekommen?