10381/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.01.2012
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Anfrage

der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer betreffend die ArbeitgeberInnenschulden bei den Gebietskrankenkassen

Seit Jahren beträgt der Schuldenstand der ArbeitgeberInnen bei den Gebietskrankenkassen (SV- Beiträge) rund eine Milliarde Euro und zudem sind die Gebietskrankenkassen gezwungen jährlich SV-Beiträge in beträchtlicher Höhe als uneinbringlich abzuschreiben. Im Zeitraum zwischen den Jahren 2000 bis 2010 waren dies unglaubliche 1,4 Milliarden Euro! 45% dieser gewaltigen Summe waren Anteile der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, also Beiträge, die den Beschäftigten vom Lohn abgezogen und nicht weitergeleitet wurden. Dieser Sozialbetrug durch einen Teil der ArbeitgeberInnen ist nicht zu akzeptieren. Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.       Wie hoch waren bzw. sind die Verzugszinsen für Beitragsschulden der ArbeitgeberInnen in den Jahren 2009, 2010, 2011 und aktuell?

2.       Welche Überlegungen Ihres Ressorts gibt es, um in Zukunft eine effizientere Eintreibung dieser Beitragsschulden zu ermöglichen?

3.       Halten Sie strengere strafrechtliche Bestimmungen im Rahmen des Sozialbetrugsgesetzes für eine zielführende Möglichkeit, dass SV-Beiträge rechtzeitig abgeführt werden?

4.       Werden Sie Initiativen setzten, um die von den Gebietskrankenkassen als uneinbringlich definierten SV-Beiträge vor deren Abschreibung zur Gänze oder teilweise von anderer Stelle (z.B.: Insolvenzentgeltfonds, Solidarhaftung aller ArbeitgeberInnen) zu sichern?