10488/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.01.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Kunasek, Lausch, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Subventionen und Zuschüsse an private Institutionen

 

Aus dem Ansatz 1/13006 des Teilheftes zum Bundesvoranschlag 2012, Untergliederung 13 Justiz, geht hervor, dass für das Jahr 2012 EUR 37.671.000,-- an Förderungen für private Institutionen veranschlagt wurden.

Von dieser Summe sollen EUR 31.735.000,-- für Zuschüsse für laufenden Aufwand an private Institutionen und EUR 148.000,-- für Subventionen an private Institutionen aufgewendet werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.            Welche Vereine bzw. private Institutionen erhielten im Jahr 2011 vom Bundesministerium für Justiz Subventionen?

2.            Wie hoch waren die jeweiligen Subventionen für die einzelnen Vereine bzw. privaten Institutionen im Jahr 2011?

3.            Welche Vereine bzw. private Institutionen erhielten im Jahr 2011 vom Bundesministerium für Justiz Zuschüsse für laufenden Aufwand?

4.            Wie hoch waren die jeweiligen Zuschüsse für laufenden Aufwand für die einzelnen Vereine bzw. privaten Institutionen im Jahr 2011?

5.            Welcher konkrete Zweck wurde jeweils durch die Subventionen bzw. durch die Zuschüsse für laufenden Aufwand verfolgt?

6.            Welche Vereine bzw. private Institutionen sollen im Jahr 2012 vom Bundesministerium für Justiz Subventionen erhalten?

7.            Wie hoch sollen die jeweiligen Subventionen für die einzelnen Vereine bzw. privaten Institutionen im Jahr 2012 sein?

8.            Welche Vereine bzw. private Institutionen sollen im Jahr 2012 vom Bundesministerium für Justiz Zuschüsse für laufenden Aufwand erhalten?

9.            Wie hoch sollen die jeweiligen Zuschüsse für laufenden Aufwand für die einzelnen Vereine bzw. privaten Institutionen im Jahr 2012 sein?

10.         Welcher konkrete Zweck soll jeweils durch die Subventionen bzw. durch die Zuschüsse für laufenden Aufwand verfolgt werden?


11.         Müssen die Vereine bzw. privaten Institutionen die Subventionen bzw. Zuschüssen für laufenden Aufwand erhalten, regelmäßig Berichte über ihre Tätigkeit bzw. über die Verwendung der Mittel, die durch Ihr Ministerium zur Verfügung gestellt werden, an Ihr Ministerium übermitteln?

12.         Wenn ja, welchen Inhalt müssen diese Berichte haben?

13.         Wenn ja bei 11., in welchen Abständen müssen diese Berichte an Ihr Ministerium übermittelt werden?

14.         Wenn nein bei 11., warum nicht?

15.         Wie stehen sie als Bundesministerin für Justiz dazu, dass beachtliche Summen ihres Budgets für die Förderung von privaten Institutionen aufgewendet werden, die Aufgaben erfüllen die eigentlich durch das BMJ erfüllt werden sollten?