10518/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.02.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Dr. Graf,
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Zustände im Bereich des Zentrums für Anatomie und Zellbiologie der Medizinischen Universität Wien
Der Tatsache, dass Forschung ein wesentliches Element der wissenschaftlichen und
gesellschaftlichen Weiterentwicklung dieses Landes ist, wie Sie selbst auf der Homepage Ihres Ministeriums bemerken, trägt unter anderem der Organisationsplan der Medizinischen Universität Rechnung.
Denn gemäß § 2 Abs. 2 des Organisationsplans der Medizinischen Universität haben
Zentren, welche Organisationseinheiten an der Medizinischen Universität sind, nach
folgenden Kriterien zu handeln:
1. Förderung der Zusammenarbeit von wissenschaftlichen Fächern, die zukunftsorientiert Forschung und Lehre ermöglichen;
2. ein auf internationaler Basis bewährter Zusammenschluss wissenschaftlicher Fächer;
3. hohe Flexibilität in der Ressourcenallokation;
4. vereinfachte Administration von Lehre und Studieneinrichtungen;
Die im Universitätsgesetz und in den Mitteilungsblättern der Medizinischen Universität bestimmten Rechte und Pflichten eines Universitätsprofessors entsprechen einem forschungs- und wissenschaftsorientiertem Verständnis.
Am Zentrum für Anatomie und Zellbiologie der Medizinischen Universität Wien soll es einem Professor an den notwendigen Grundausstattungen zur Erfüllung der Forschung und Lehre mangeln. Im Bereich der Forschung zählen auch finanzielle Zuwendungen und Sachzuwendungen aus budgetären wie außerbudgetären Mitteln dazu. Dem besagten Wissenschaftler sollen seitens der Medizinischen Universität Wien keine finanziellen Grundlagen für seine wissenschaftliche Arbeit gewährt werden. Für Forschungs- und für Lehrzwecke ist es auch notwendig, über die geeigneten Räumlichkeiten zu verfügen. Zur Abhaltung von Workshops wurden zahlreiche bauliche Maßnahmen im Zentrum für Anatomie und Zellbiologie umgesetzt. Bei diesen Workshops werden für das Institut Einnahmen aus regelmäßig entgeltlich abgehaltenen Kursen für Ärzte aus aller Welt erzielt.
Der besagte Professor soll die Forschung in einem kleinen Kellerabteil ohne fließend Wasser betreiben. Eine Laborfinanzierung für den genannten Wissenschaftler soll mehrmals zurückgewiesen worden sein. Andere Kollegen jedoch verfügen über die notwendigen Laborräume am Institut für Anatomie. Bei dem besagten Wissenschaftler wird weder den Anforderungen für eine entsprechende Forschungstätigkeit, noch den arbeitsrechtlichen Vorschriften entsprochen. Weiters soll besagter Professor für seinen Unterricht „Anatomia practica“ (ein freies Wahlfach) keine Formalin-fixierten Leichen zur Verfügung gestellt bekommen, obwohl sich bereits zahlreiche Studenten für dieses freie Wahlfach angemeldet haben. Nicht zuletzt ist dies auch für die Ausbildung künftiger Ärzte als nachteilig anzusehen, zumal der praktische Anatomie-Unterricht insgesamt für die Medizinstudenten in den letzen Jahren gekürzt wurde.
Der besagte Professor soll angeblich seit über 14 Jahren einer beruflichen Diskriminierung und einem ununterbrochenen Mobbing durch seine Vorgesetzten ausgesetzt sein. Wiederholte Versuche des besagten außerordentlichen Professors um eine Vorsprache beim Rektor und beim Vizerektor für Studium und Lehre sollen ignoriert worden sein.
Um seinen Diplomanden Zutritt zu seinem Arbeitsraum zu ermöglichen, verlangte der besagte Professor die üblichen drei zusätzlichen Schlüssel. Auch diese sollen ohne sachliche Begründung abgelehnt worden sein.
Besagtem außerordentlichem Professor soll auch seit drei Jahren das verpflichtende Mitarbeitergespräch mit seinem Vorgesetzten versagt worden sein.
Für die jährliche Budgetzuteilung am Institut sind die Publikationslisten der Professoren maßgeblich. Hier soll es angeblich zu Ungereimtheiten bei der Vergabe der Anteile des Institutsbudgets gekommen sein, indem nur die Titel der Publikationen genannt wurden. Es ist außerdem die Vorlage der Sonderdrucke notwendig, um einem Missbrauch entgegenzuwirken.
Die angeblich grobe berufliche Benachteiligung und Diskriminierung des besagten außerordentlichen Universitätsprofessors würden nicht nur eine Behinderung seiner akademischen Karriere darstellen, sondern diesem auch einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage: