10524/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.02.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vock
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte durch das Kabinett
Kabinettschef Michael Kloibmüller hat vertrauliche Daten an Dritte weitergegeben. Dabei handelt es sich um Informationen, die im Zuge der Räumung eines Staatsanwalts-Büros aufgetaucht waren. Kloibmüller leitete ein E-Mail an den externen Berater Christoph Ulmer weiter.
Zwischen diesem bzw. der Firma Headquarter und dem BMI besteht ein Vertrag, der es der Rechtsmeinung des Ministeriums zufolge erlauben soll, vertrauliche Daten weiterzuleiten. Konkret geht es im thematisierten Fall um Informationen aus dem Komplex Constantia und BUWOG. Weshalb genau die Informationen und vor allem welche Informationen weitergeleitet wurden, ist bisher nicht bekannt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
ANFRAGE
1. Welche Verträge bestehen zwischen dem Bundesministerium und der Person des Christoph Ulmer bzw. juristischen Personen, die sich zum Teil in seinem Besitz befinden?
2. Wie lauten diese Verträge im Wortlaut?
3. Wie kann seitens des BMI garantiert werden, dass die erhaltenen Informationen tatsächlich vertraulich behandelt werden?
4. Welche Sanktionen sind im Falle des Zuwiderhandelns vorgesehen?
5. Wegen der Weiterleitung welches E-Mails ermittelt die Staatsanwaltschaft (Wortlaut)?
6. Welches finanzielle Volumen umfassen Honorare bzw. geldwertige Leistungen an die Werbeagentur Headquarter?
7. Auf welcher rechtlichen Basis übermittelte das BMI vertrauliche Informationen an Dritte?
8. Bestehen auch mit anderen natürlichen bzw. juristischen Personen Übereinkommen, die nach Rechtsmeinung des BMI erlauben, vertrauliche Informationen an diese weiterzugeben?
9. Wenn ja, mit welchen und zu welchem Zweck?
10. Welches finanzielle Volumen umfassen Honorare bzw. geldwertige Leistungen an diese Firmen jeweils?