10620/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Neubauer, Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für  Finanzen

betreffend Rechnungszins im Pensionskassengesetz (2)

 

 

Die schriftliche Anfrage 9057/J (XXIV. GP) betreffend Rechenzins im Pensionskassengesetz wurde in Ihrer Anfragenbeantwortung 9023/AB (XXIV. GP) vom 8. September 2011 folgendermaßen beantwortet:

 

Einleitend wird festgehalten, dass das Pensionskassensystem in Österreich im Jahr 1990 eingeführt wurde und die Umstellung von Schilling auf Euro mit 1. Jänner 2002 erfolgt ist.

Ein Zusammenhang zwischen der Euro-Einführung und den in der Anfangsphase des

Pensionskassensystems verwendeten Rechnungszinsen kann daher seitens des

Bundesministeriums für Finanzen nicht erkannt werden.“

 

Zu 1.:

Für die Festsetzung des Rechnungszinses wurde nach dem Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Informationen damals im Wesentlichen die Sekundärmarktrendite der österreichischen Bundesanleihen herangezogen, die nachstehend auszugsweise für den Zeitraum von 1980 bis 1990 wiedergegeben wird:

 

Es folgt Tabelle, wie angegeben.

 

„Auf Grund der nach den damaligen Veranlagungsvorschriften zulässigen

Veranlagungsstrategie wurde damals davon ausgegangen, dass diese Renditen langfristig erreichbar sein werden und durch Beimischung von Aktienveranlagungen auch noch ein darüber hinausgehender Mehrertrag erwirtschaftbar sein wird.

Die in der Anfangsphase vom Bundesministerium für Finanzen bewilligten Geschäftspläne sahen für beitragsorientierte Zusagen einen Rechnungszins von 3,5% und für leistungsorientierte Zusagen mit Nachschusspflicht des Arbeitgebers einen Rechnungszins von 6,5% vor.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie lauten die Werte der Sekundärmarktrendite ab 1991 bis zur Gegenwart (Bitte um Angabe in gleicher Weise, wie in Ihrer Anfragenbeantwortung 9023/AB XXIV. GP vom 8. September 2011für den Zeitraum 1980 – 1990)?

2.    Auf Basis welcher Fakten, Unterlagen oder welcher Informationsquellen auch immer gelangte man zu der damaligen Einschätzung, dass diese Renditen langfristig erreichbar sein würden und durch Beimischung von Aktienveranlagungen auch noch ein darüber hinausgehender Mehrertrag erwirtschaftbar sein würde?

3.    Welche Erträge haben die Pensionskassen seit 1990 jährlich erwirtschaftet (jährliche Auflistung)?

4.    Wenn die in der Anfangsphase bewilligten Geschäftspläne für beitragsorientierte Zusagen, einen Rechenzins von 3,5 % vorsahen, zu welchem Zeitpunkt hat diese „Anfangsphase“ dann ihr Ende gefunden bzw. ab welchem Zeitpunkt wurde für solche Zusagen ein höherer Rechnungszins erlaubt und mit welcher Begründung?

5.    Wie hoch waren die maximal erlaubten Rechnungszinse für beitragsorientierte Zusagen von 1990 bis zur Gegenwart (Bitte um Angabe des jeweiligen Änderungszeitpunktes samt der dabei festgehaltenen Begründung)?

6.    Welche Rahmenbedingungen hat das Bundesministerium für Finanzen und/oder die Finanzmarktaufsicht seit 1990 für den möglichen Asset Mix der Pensionskassen vorgegeben?