10639/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Beantwortung zu 9486/J "Schwerpunktaktion Radfahrer"

 

Im November 2011 wurde eine Parl. Anfrage mit dem Titel „Schwerpunktaktion Radfahrer“ gestellt.

Die Beantwortung durch das BMI steht in einzelnen Punkten mit zeitnahen medienöffentlichen BMI-Aussagen in einem inhaltlichen Spannungsverhältnis.

Zudem wurde zu einigen Fragen mit nicht nachvollziehbaren Begründungen von einer Beantwortung abgesehen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    In Ihrer Anfragebeantwortung 9379/AB vom 16.12.2011 gaben Sie zu Frage 11 der Anfrage 9486/J, die nach der Verschuldens-Verteilung bei den dort in Frage 6 bis 10 angesprochenen Klassen von Verkehrsunfällen fragte, wörtlich an: „Derartige Statistiken werden vom Bundesministerium für Inneres nicht geführt. Die vom Bundesministerium für Inneres geführte Statistik über Verkehrsunfälle mit Todesfolge gibt lediglich über die vermutliche Hauptunfallursache und nicht über das Verschulden Auskunft.“ Zu einer anderen Frage führen Sie sogar noch weitergehend aus: „Über die konkrete Verschuldensfrage beziehungsweise das Verursachen von Unfällen wird keine Aussage getroffen.“

In einer umfangreichen Aussendung des BMI zur vorläufigen Verkehrsunfallbilanz 2011 am 1.1.2012, also nur wenige Werktage nach der Anfragebeantwortung, wurde demgegenüber unter anderem wörtlich ausgeführt: „Von den 42 Radfahrern starben 25 durch ihr eigenes Fehlverhalten und 17 durch Fremdverschulden.“ Auch zu getöteten Fußgängern wird eine entsprechende Aussage getroffen.

Wie erklären Sie, dass im offensichtlichen Widerspruch zu Ihrer Auskunft in der Parl. Anfragebeantwortung vom 16.12.2011 das BMI am 1.1.2012 sehr wohl statistische Aussagen über das Verschulden bei Verkehrsunfällen treffen konnte?


2)    Wie erklären Sie weiters, dass das BMI derartige Verschuldensaussagen medienöffentlich nur für bestimmte Gruppen von VerkehrsteilnehmerInnen, nämlich Radfahrende und Zufußgehende, trifft, die noch dazu jedenfalls eine kleine Minderheit der ursächlichen Auslöser von tödlichen Verkehrsunfällen sind?

 

3)    Ist es Ihre Absicht, durch Überbetonung von Schuldfragen bei nichtmotorisierten VerkehrsteilnehmerInnen in der BMI-Öffentlichkeitsarbeit im Gegenzug den real vielfach gewichtigeren Beitrag von Kfz-LenkerInnen zur Unfallbilanz in der öffentlichen Wahrnehmung in ein milderes Licht als geboten zu rücken?

 

4)    Werden Sie dafür Sorge tragen, dass diesbezüglich in Hinkunft im Sinne der gebotenen ausgewogenen und faktennahen Darstellung entweder auch für das Kfz-LenkerInnen-Spektrum entsprechend deutliche Aussagen getroffen werden oder diese für alle Gruppen von VerkehrsteilnehmerInnen unterlassen werden? Wenn nein, warum nicht?

 

5)    In der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 der Anfrage 9486/J gaben Sie an, dass „mangels Angabe eines konkreten Zeitraumes keine Daten genannt werden können“. (Damit wurde unter anderem die an keinerlei konkreten Zeitraum gebundene Frage „Welche Ziele wurden mit der „Schwerpunktaktion Radfahrer“ konkret verfolgt?“ beantwortet.)

Wie lautet die Antwort auf die Fragen 1 bis 4 der Anfrage 9486/J für das Jahr 2011?

 

6)    Wie erklären Sie, dass die „Schwerpunktaktion Radfahrer“ von daran prominent Beteiligten aus der Exekutive u.a. mit der Gefährdung von Touristen durch Radfahrer samt entsprechenden Verletztenzahlen begründet wird, obwohl dem BMI zu derartigen Fällen Ihrer Anfragebeantwortung 9379/AB zufolge offensichtlich gar keine entsprechenden Daten zu Unfällen mit Touristen vorliegen?

 

7)    Fragen im Zusammenhang mit dem Ziel der Bundesregierung „Verdoppelung des Radverkehrsanteils“ und der diesbezüglichen Zweckmäßigkeit von Schwerpunkt-Überwachungsmaßnahmen lassen Sie in Ihrer Anfragebeantwortung 9379/AB unter Verweis auf Unzuständigkeit unbeantwortet. Die Verdoppelung des Radverkehrsanteils wäre jedoch nicht nur ökologisch, sondern vor allem für die Erreichung der Verkehrssicherheitsziele der Regierung von zentraler Bedeutung. Zugleich ist das BMI für Angelegenheiten der Straßenverkehrssicherheit, einschließlich der Verkehrsüberwachung, zuständig. Bleiben Sie angesichts dessen dabei, dass Sie die Fragen 19 und 20 der Anfrage 9486/J nicht beantworten wollen?

 

8)    Ist Ihnen bekannt, dass von einer/m alkoholisierten RadfahrerIn im Vergleich zu einer/m nominell gleich stark alkoholisierten Kfz-LenkerIn ein statistisch belegbar unvergleichlich geringeres Risiko für andere VerkehrsteilnehmerInnen, insbesondere für Personenschäden im Fall eines Unfalls, ausgeht?

 

9)    Werden Sie angesichts dieser Faktenlage dennoch an gleich hohen Strafsätzen für die beiden Gruppen von VerkehrsteilnehmerInnen bei nominell gleich starker Alkoholisierung festhalten? Wenn ja, warum?

 

10) Ist die gleiche Sanktionierung von in ihren Auswirkungen sehr unterschiedlichen Vergehen mit dem B-VG, u.a. dem Sachlichkeitsgebot, vereinbar?

 

11) Die Frage „Wie viele Streifgänge gibt es bei der Wiener Polizei mit dem Auto, mit dem Fahrrad und zu Fuß?“ in 9486/J wurde in Ihrer Anfragebeantwortung 9379/AB wegen angeblich „mangelnder Determiniertheit“ nicht beantwortet. Womöglich wird durch folgende Frageformulierung die Möglichkeit zur Beantwortung verbessert:

Wie viele Streifgänge gibt es pro Jahr bei der Wiener Polizei jeweils a) mit dem Auto, b) mit dem Fahrrad und c) zu Fuß?