10640/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend internationale Stellvertretung

 

Mit 5. Jänner 2012 wurde die europäische Öffentlichkeit durch eine „freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung“ im Amtsblatt S der EU über die Bestellung einer Vertretung für Bundesministerium und Bundesministerin bei Veranstaltungen auf dem vorwiegend internationalen Parkett – allerdings mit „Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wien“ und ohne „Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird“ – informiert.

 

Dieser Bekanntmachung „2012/S 2-002512“ zufolge handelt es sich um ein Auftragsvolumen von knapp unter 100.000 Euro. Als ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert sind „130 EUR“ angeführt.

Es wurde ein „Verhandlungsverfahren und eine Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung“ mit einem Unternehmen (das dann auch den Auftrag erhielt) gewählt.

Die Begründung dieser Vorgehensweise im EU-Amtsblatt lautet folgendermaßen: „Es handelt sich um eine nicht prioritäre Dienstleistung. Der geschätzte Auftragswert lag selbst auf 3 Jahre gerechnet nur knapp über der Direktvergabegrenze. Aufgrund der einschlägigen Erfahrung eines Unternehmens mit der gegenständlichen Leistung sind wirtschaftlich und qualitativ konkurrenzfähige Angebote anderer Unternehmen kaum möglich. Aus diesen Gründen erscheint ein Verfahren mit mehreren Unternehmen nicht erforderlich und wurde gem. § 41 Abs. 2 BVergG ein Verfahren mit nur einem Unternehmen ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt.“ Zusätzlich wird dennoch – bei einem einzigen eingegangenen Angebot eines einzigen Anbieters – als Zuschlagskriterium „Niedrigster Preis“ angeführt.

 

Auftragsbegünstigt ist laut EU-Bekanntmachung die KFV-Sicherheit-Service GmbH aus Wien.

 

 


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Vertretungsaufgaben bei welchen nationalen Veranstaltungen in welchem Fachbereich/welchen Fachbereichen sind im Rahmen des unter 2012/S 2-002512 europaweit kundgemachten Auftrags konkret vorgesehen?

2)    Welche Vertretungsaufgaben bei welchen internationalen Veranstaltungen in welchem Fachbereich/welchen Fachbereichen sind im Rahmen des unter 2012/S 2-002512 europaweit kundgemachten Auftrags konkret vorgesehen?

3)    Wie begründen Sie, dass die von diesem Auftrag umfassten Aufgaben nicht vom fachlich qualifizierten Personal Ihres Ressorts oder Ihres Kabinetts wahrgenommen werden können?

4)    Bestehen im inhaltlichen Bereich dieses Auftrags oder im Nahbereich dessen weitere derartige Vertretungs-Aufträge? Wenn ja, welche, mit welchen Auftragsvolumina und welchen Auftragnehmern?

5)    Bestehen in den anderen Zuständigkeits-/Aufgabenbereichen Ihres Ressorts derartige Vertretungs-Aufträge? Wenn ja, welche, mit welchen Auftragsvolumina und welchen Auftragnehmern?

6)    Wie wurde bei Vorliegen genau eines Angebots genau eines Anbieters konkret festgestellt, dass wirtschaftlich konkurrenzfähige Angebote anderer Unternehmen „kaum möglich“ seien, wie in der Bekanntmachung begründend ausgeführt?

7)    Worin besteht die in 2012/S 2-002512 angeführte einschlägige Erfahrung des beauftragten Unternehmens „mit der gegenständlichen Leistung“, und welches Auftragsvolumen umfassten die entsprechenden Vorläuferaufträge Ihres Ressorts in den Jahren seit 2006 jeweils?

8)    Würde mehr als ein konkurrenzfähiges Angebot nicht zu einem günstigeren Preis der Leistung für die Öffentliche Hand und damit die SteuerzahlerInnen für diese Leistung führen, und wäre daher nicht die Auftragsteilung oder alternierende Beauftragung von zwei oder mehr Auftragnehmern vorteilhafter im Sinne des gebotenen sparsamen Einsatzes öffentlicher Mittel?