10648/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.02.2012
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Karriere Niko Pelinkas in den ÖBB

 

Die versuchte Ernennung - von einer Ausschreibung kann kaum gesprochen werden - Niko Pelinkas zum Büroleiter des ORF-Generaldirektors ist nur der Gipfel des Eisberges.

Pelinkas Karriere führte den heute 24jährigen in die höchsten Weihen der Republik. Er fungierte als Sprecher von Bundesministerin Claudia Schmied. Diese Position war mit seinem Sitz im ORF-Stiftungsrat nicht vereinbar, weshalb er von den Österreichischen Bundesbahnen versorgt wurde. Er wurde im Bereich Public Affairs eingesetzt und soll ein Bruttogehalt von 6.000 Euro bezogen haben.

Nicht nur der Österreichische Rundfunk, auch öffentliche Unternehmen wie die ÖBB werden zu Versorgungsnetzen für Politgünstlinge umfunktioniert. Im Fall der Bundesbahnen ist dies besonders bedenklich, da diese jedes Jahr mit mehreren Milliarden Euro an Steuergeld subventioniert werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch war das Bruttogehalt Niko Pelinkas, das dieser für seine Tätigkeit innerhalb der ÖBB bezog?

2.    Welche geldwertigen Leistungen hat Niko Pelinka von den ÖBB bezogen und welches finanzielle Volumen umfassten diese jeweils?

3.    Wurde der Job Pelinkas ausgeschrieben?

4.    Wenn ja, welche Kriterien wurden herangezogen und welche seiner Qualifikationen gaben den Ausschlag, ihn einzustellen?

5.    Wenn nein, weshalb nicht?

6.    Hat Niko Pelinka Projekte ausgearbeitet, die vom BMVIT subventioniert wurden?

7.    Wenn ja, welche und wie hoch wurden diese jeweils subventioniert?

8.    Bestanden zwischen Niko Pelinka und dem BMVIT jemals Geschäftsbeziehungen auf der Basis von Werkverträgen?

9.    Wenn ja, wie hoch waren diese Verträge jeweils dotiert, wann wurden sie abgeschlossen, welche Leistungen waren konkret zu erbringen und wurde diese Erbringung vor der Überweisung des Honorars überprüft?