10655/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2012

Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Walter Schopf, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Generationen

betreffend der Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

Vor etwas mehr als sechs Monaten erfolgte nach Auslaufen der Übergangsfristen die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Staatsangehörige aller EU- Mitgliedsstaaten. Ab diesem Zeitpunkt ist auch das sog. Lohn-und-Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz“ anzuwenden, mit dem gewährleistet werden soll, dass alle Beteiligten am Wirtschaftsprozess faire Chancen erhalten. Einerseits betrifft dies die Erhaltung gleicher Arbeits- und Lohnbedingungen auch bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten, andererseits gilt es für einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb zu sorgen. Letztendlich stellt auch die Sicherstellung des Erhalts von entsprechenden Abgaben und Sozialbeiträgen einen wichtigen Umstand für den Staat Österreich dar.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten zum Lohn-und-Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Generationen nachstehende

Anfrage

1.         Bei wie vielen Firmen – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - wurden seit Inkrafttreten des Lohn-und-Sozialdumping- Bekämpfungsgesetzes“ Kontrollen durchgeführt?


2.         Bei wie vielen ArbeitnehmerInnen dieser Firmen – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - wurden seit Inkrafttreten des Lohn-und- Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes“ Kontrollen durchgeführt?

3.         Bei wie vielen Firmen – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - haben sich im Zuge von Kontrollen Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes“ ergeben?

4.         Bei wie vielen ArbeitnehmerInnen dieser Firmen – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - haben sich im Zuge von Kontrollen Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Lohn-und-Sozialdumping- Bekämpfungsgesetzes“ ergeben?

5.         In wie vielen Fällen – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - konnte Verdachtsfälle erhärtet werden und es wurden Strafverfahren eingeleitet oder Strafen verhängt?

6.         Welche Branchen – aufgeschlüsselt nach Bundesländern - sind von Verstößen gegen das Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz meistbetroffen?

7.         Kam es bereits zu Wiederholungsfällen bei Verstößen gegen das Lohn-und- Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzs“? Wenn ja, wie viele – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - waren es?

8.         Aus welchem Land werden in Österreich die meisten grenzüberschreitenden Leistungen angeboten, sodass auf sie das Lohn-und-Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz Anwendung findet?

9.         Aus welchem Land kommen die meisten Firmen bzw. ArbeitnehmerInnen, gegen die bereits eine Anzeige nach dem Lohn-und-Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz verhängt wurde?

10.     Ausländischen Arbeitgebern, die wiederholt wegen Unterentlohnung bestraft wurden, kann die Anbietung einer Dienstleistung in Österreich untersagt werden. Ist dies bereits passiert? Falls ja, wie oft? Es wird um eine Aufschlüsselung nach Branche gebeten.

11. Wie hoch war die höchste Strafe, die bisher wegen eines Verstoßes gegen das Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz“ verhängt wurde?

12.     Das Lohn-und-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes“ ist nicht nur auf Firmen und Personen anzuwenden, die grenzüberschreitend tätig sind. Wurde man im Zuge von Kontrollen auch auf österreichische ArbeitnehmerInnen aufmerksam, denen Löhne oder Gehälter bezahlt wurden, die sogar unter dem niedrigsten Grundgehalt liegen, das ihnen nach Kollektivvertrag zustehen würde? Wenn ja, wie viele waren es? Es wird um eine Aufschlüsselung nach Bundesland und Branche gebeten.

13.     Neben der Unterbezahlung stellt auch die Kontrollvereitelung einen Verstoß gegen das Gesetz dar. In wie vielen Fällen – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Branchen - wurde die Kontrolle bisher verhindert oder unmöglich gemacht? In wie vielen Fällen kam es dabei zu Anzeigen?

14.     Kommt es zur Verurteilung eines Arbeitgebers, so muss neben einer allfälligen Strafe auch die Differenz zwischen dem zu bezahlenden und dem tatsächlich bezahlten Lohn erfolgen. Dies führt in der Folge auch zu einer Nachverrechnung von Lohnabhängigen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Wie hoch sind Gesamtbeträge - aufgeteilt nach Art der Abgabe bzw. des Beitrages - die durch das Lohn-und-Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz“ nachverrechnet werden konnten?