10670/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technik

betreffend der Rastland-Tafeln entlang der A9

 

 

Im Jahr 1993 wurde den Gemeinden des Liesing- und Paltentals auf deren Kosten entlang der Autobahn A9 „Rastland-Tafeln“ aufgestellt.

Es handelt sich dabei um besonders kreierte Hinweistafeln auf Rastmöglichkeiten entlang der Autobahn. Aufgrund einer zwischenzeitig eingetretenen Rechtsnachfolge wären die Tafeln nun neu zu affichieren, da es sonst zu einer Verwirrung der Verkehrsteilnehmer kommen kann.

Mit der damaligen Genehmigung wurden keine laufenden Gebühren oder gar ein Ablaufdatum festgeschrieben. Nun teilte die ASFINAG den betroffenen Gemeinden mit, dass ab 2012 ein Nutzungsentgelt zu entrichten sei.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technik folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Um wie viele Tafeln handelt es sich konkret im Fall „Rastland-Tafeln“, für die eine Gebühr zu entrichten wäre?

2.    In welcher Höhe beläuft sich diese Gebühr pro Tafel?

3.    Gibt es vergleichbare Gebühren in anderen österreichischen Bundesländern für die Aufstellung von Hinweistafeln entlang der Autobahn?

4.    Wenn ja, wo und welche Hinweistafeln sind davon betroffen?

5.    Aus welchem Grund wird beginnend mit 2012 erstmalig eine Gebühr verrechnet?

6.    Wie hoch sollen jeweils 2012 bzw. in den darauf folgenden Jahren die Einnahmen aus der Tafel-Gebühr sein?

7.    Wozu werden diese Einnahmen verwendet?

8.    Gibt es eine Möglichkeit, die anfallenden Gebühren zu erlassen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?