10751/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk, Hagen, Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Gründung von Religionsgesellschaften in Österreich durch PKK-nahe Vereine

 

 

Der Verfassungsschutzbericht 2010 (S.67) berichtet deutlich, dass die Aktivitäten der PKK (Partiya Karkeren Kurdistan) „direkte Auswirkungen auf die Sicherheitslage im österreichischen Bundesgebiet und in Europa haben.“ Offiziell tritt die PKK, die auf der EU-Terrorliste zu finden ist, in Österreich nicht in Erscheinung. Die PKK-nahen Vereine sind aber größtenteils im „FEYKOM-Verband von kurdischen Vereinen in Österreich“ organisiert. Dieser Verein ist in Wien etabliert. Der Verfassungsschutzbericht 2011 bestätigt dies erneut (S.67ff.)

 

Seit einigen Jahren versucht die PKK in ganz Europa Alevitische Glaubensgemeinschaften zu gründen, um den Status einer Religionsgesellschaft zu erhalten.

 

Wie  aus dem Anerkennungsantrag des kurdischen „Alevitischen Kulturzentrum in Österreich – AKÖ“ beim Kultusamt hervorgeht, ist Herr Hüseyin Akmaz der „Oberpriester“ (Mürsid) der „Alt-Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“, die es nach Auskunft von seriösen Islamwissenschaftlern in Wirklichkeit gar nicht gibt. Laut Vereinsregisterauszug vom 22.01.2012 ist er gleichzeitig der frühere Obmann und jetzige Obmann-Stellvertreter der FEYKOM und damit einer der wichtigsten PKK-Führer in ganz Europa.

 

Angeblich sollen bei einem Treffen im Jahr 2009 von PKK-nahen Personen und Führern mit zwei Religionswissenschaftlern der Universität Wien diese den Alt-Alevitischen Glauben „erfunden“ haben.

 

Die PKK unterwanderte auch die „Alevitische Religionsgesellschaft in Österreich“ (ARÖ) die von der „Föderation der Aleviten Gemeinden in Österreich“ (AABF) beim Kultusamt beantragt wurde. Der Antrag und die Glaubensgrundlagen für diese Glaubensgemeinschaft wurde aus politischen Gründen, um so viele alevitische Vereine zu erreichen wie nur möglich, viermal abgeändert, was beweist, dass er nicht aus religiösen Gründen gestellt worden ist. Die AABF hat nur einige hundert Mitglieder und ist keine religiöse sondern nur eine politische Organisation, die sich öffentlich als „Revolutionäre“ und „Umstürzler“ bezeichnet und nur politisch agiert.

 

Am 25.12.2010, 6.1.2011 und 16.10.2011 hat in Wien die AABF mit der FEYKOM, dem „Alevitischen Kulturzentrum in Österreich – AKÖ“, und mit anderen kurdischen Organisationen und Personen, mehrere politische Veranstaltungen durchgeführt, die vom Verfassungsschutz observiert wurden.

 


 

Damit ist folgender Zusammenhang bewiesen: Eine Terrororganisation versucht sich über PKK-nahe Organisationen durch den Status einer Religionsgesellschaft zu legalisieren. Ein und dieselbe Person vereinbart und vereinigt die Funktion einer „religiösen Führungspersönlichkeit“ und gleichzeitig die Führung eines Dachverbandes, in dem laut Verfassungsschutzbericht PKK-nahe Vereine zusammengefasst sind. Um eine Anerkennung als Glaubensgemeinschaft auf jeden Fall zu bekommen, wurden zwei voneinander unabhängige Anträge gestellt, getragen von denselben politischen Akteuren.

 

Nachdem das Kultsamt mit Entscheidung vom 16.12.2010 die „Alevitische Religionsgesellschaft in Österreich“ (ARÖ) ablehnte, hat der Verfassungsgerichtshof am 28.11.2011 die Behandlung der Beschwerde der AABF „als Bundesdachverband der alevitischen Vereine und gesellschaftlich legitimierte Vertretung der Aleviten in Österreich abgelehnt“ und zur Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten.

 

Die Entscheidung über den Antrag der AKÖ auf Genehmigung der „Alt-Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“ durch das Kultusamt steht noch aus.

 

Im Gegensatz zur AABF und AKÖ (was den Durchblick für Außenstehende erschwert) gibt es auch die „Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ (IAGÖ), die rund 60.000 islamische Aleviten vertritt und deren Anhänger, demokratische liberale Muslime, sich nicht in politische Geschehnisse einmischen sondern lediglich an der Ausübung ihrer Religion interessiert sind.

 

Seitens  PKK-naher gewaltbereiter Personen kam es bereits zu Übergriffen und Anfeindungen gegen zahlreiche Mitglieder der IAGÖ, was bereits mehrmalige Polizeieinsätze notwendig machte.

 

Für Außenstehende ist es kaum möglich zwischen diesen Gruppierungen zu differenzieren. Als Folge kommt es zu Pauschalisierungen, die letztlich Vorurteile gegen den Islam schüren und zu einer Radikalisierung beitragen.

 

 

 Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Durch den radikalen Verein der Muslimbruderschaft „Muslimischer Sozialdienst“, der sich in unauflöslichem Widerspruch zur Entscheidung des EGMR vom 13.2.2003, Bsw41340/98, Bsw41342/98, Bsw41343/98, Bsw 41344/98, zum Ziel gesetzt hat die Scharia in Österreich und in ganz Europa einzuführen, wurde die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) gegründet. Wird das Islamgesetz dahingehend geändert werden, dass staatlich gewährleistet ist, dass sich ein solcher Vorgang der Gründung durch radikale muslimische Organisationen, die eine Parallelgesellschaft unterstützen und die Integrationsbestrebungen verhindern, nicht noch einmal wiederholt?
  2. Wird das Islamgesetz dahingehend geändert werden, dass staatlich gewährleistet ist, dass solche radikale muslimische Organisationen wieder untersagt werden können?
  3. Beim Verfassungsgerichtshof ist ein Verfahren auf Auflösung der „Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“ (IGGiÖ) anhängig. Wie wirkt sich dieses Verfahren auf das Islamgesetz aus und wie werden sie darauf reagieren?
  4. Ist durch das Islamgesetz, Bekenntnisgemeinschaftengesetz und Anerkennungsgesetz 1874 gewährleistet, dass Terrororganisationen keine Religionsgesellschaften gründen dürfen?

 

  1. Ist durch das Islamgesetz, Bekenntnisgemeinschaftengesetz und Anerkennungsgesetz 1874 gewährleistet, dass reale Glaubenstheologien und deren Anhänger anerkannt sind und nicht fiktive zusammengewürfelte politisch krause Theorien als Theologien mit inhaltlicher Unterscheidung zu den bereits anerkannten Religionsgesellschaften dem Staat untergejubelt werden ?
  2. Ist Ihnen der eingangs erwähnte Sachverhalt betreffend des Verein „"Föderation der Aleviten Gemeinden in Österreich" (AABF) bekannt?
  3. Wenn ja, seit wann und wie haben Sie darauf reagiert? Wenn nein, sehen Sie Handlungsbedarf bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen?
  4. Ist Ihnen bekannt, dass die AABF gemeinsam mit der FEYKOM politische Veranstaltungen durchgeführt hat?
  5. Wenn ja, seit wann und wie haben Sie darauf reagiert? Wenn nein, sehen Sie Handlungsbedarf bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen?
  6. Hatten Sie diesbezüglich Kontakt mit dem BMI (Verfassungsschutz)? Wenn ja, wann? Durch wen wurde der Erstkontakt in dieser Causa erstellt?
  7. Ist Ihnen bekannt, dass die Glaubenslehre der "Alevitischen Religionsgesellschaft in Österreich" (ARÖ) beim Kultusamt aus politischen und nicht aus religiösen Gründen viermal abgeändert wurde, um eine breitere politische Basis an alevitischen Vereinen zu erreichen?
  8. Wenn ja, seit wann und wie haben Sie darauf reagiert? Wenn nein, sehen Sie Handlungsbedarf bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen?
  9. Wie beurteilen Sie den Antrag auf Genehmigung der "Alevitischen Religionsgesellschaft in Österreich" (ARÖ)?
  10. Wie beurteilen Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Vorkommnisse den Verein AABF?
  11. Ist Ihnen der eingangs erwähnte Sachverhalt betreffend des kurdischen Verein „Alevitisches Kulturzentrum in Österreich – AKÖ“ bekannt?
  12. Wenn ja, seit wann und wie haben Sie darauf reagiert? Wenn nein, sehen Sie Handlungsbedarf bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen?
  13. Ist Ihnen bekannt, dass die AKÖ gemeinsam mit der FEYKOM politische Veranstaltungen durchgeführt hat?
  14. Wenn ja, seit wann und wie haben Sie darauf reagiert? Wenn nein, sehen Sie Handlungsbedarf bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen?
  15. Hatten Sie diesbezüglich Kontakt mit dem BMI (Verfassungsschutz)? Wenn ja, wann? Durch wen wurde der Erstkontakt in dieser Causa erstellt?
  16. Ist Ihnen der eingangs erwähnte Sachverhalt betreffend eines FEYKOM-Funktionärs, der zu den wichtigsten PKK-Führern in ganz Europa gehört und der gleichzeitig als religiöser Oberpriester (Mürsid) einer Glaubengemeinschaft fungiert bekannt?
  17. Wenn ja, seit wann und wie haben Sie darauf reagiert? Wenn nein, sehen Sie Handlungsbedarf bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen?
  18. Hatten Sie diesbezüglich Kontakt mit dem BMI (Verfassungsschutz)? Wenn ja, wann? Durch wen wurde der Erstkontakt in dieser Causa erstellt?
  19. Ist Ihnen bekannt, dass es nach Auskunft von seriösen Islamwissenschaftlern den Alt-Alevitischen Glauben gar nicht gibt?
  20. Wenn ja, seit wann und wie haben Sie darauf reagiert? Wenn nein, sehen Sie Handlungsbedarf bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen?
  21. Ist Ihnen ein Treffen von PKK-nahen Personen und Führern mit zwei Religionswissenschaftlern der Universität Wien, bei dem der Alt-Alevitische Glaube „erfunden“ wurde, bekannt?
  22. Wenn ja, seit wann und wie haben Sie darauf reagiert? Wenn nein, sehen Sie Handlungsbedarf bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen?

 

  1. Wie beurteilen Sie den Antrag auf Genehmigung der „Alt-Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“?
  2. Wie beurteilen Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände und Vorkommnisse den Verein AKÖ“?
  3. Werden Sie die „Alevitische Religionsgesellschaft in Österreich“ (ARÖ) aufgrund einer nachweislichen PKK-Unterwanderung per Bescheid untersagen? Wenn nein, warum nicht und wie definieren Sie die diesbezügliche gesetzliche Grundlage?
  4. Werden Sie die „Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ aufgrund einer nachweislichen PKK-Unterwanderung per Bescheid untersagen? Wenn nein, warum nicht und wie definieren Sie die diesbezügliche gesetzliche Grundlage?
  5. Werden Sie das Bekenntnisgemeinschaftengesetz dahingehend ändern, dass Terrororganisationen und denen nahestehende Organisationen der Zugang zu einer Religionsgesellschaft unmöglich gemacht wird?