10752/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen, Grosz, Schenk

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Gründung von Religionsgesellschaften in Österreich durch PKK-nahe Vereine

 

 

Der Verfassungsschutzbericht 2010 (S.67) berichtet deutlich, dass die Aktivitäten der PKK (Partiya Karkeren Kurdistan) „direkte Auswirkungen auf die Sicherheitslage im österreichischen Bundesgebiet und in Europa haben.“ Offiziell tritt die PKK, die auf der EU-Terrorliste zu finden ist, in Österreich nicht in Erscheinung. Die PKK-nahen Vereine sind aber größtenteils im „FEYKOM- Verband von kurdischen Vereinen in Österreich“ organisiert. Dieser Verein ist in Wien etabliert. Der Verfassungsschutzbericht 2011 bestätigt dies erneut (S.67ff.)

 

Seit einigen Jahren versucht die PKK in ganz Europa Alevitische Glaubensgemeinschaften zu gründen, um den Status einer Religionsgesellschaft zu erhalten.

 

Wie  aus dem Anerkennungsantrag des kurdischen „Alevitischen Kulturzentrum in Österreich – AKÖ“ beim Kultusamt hervorgeht, ist Herr Hüseyin Akmaz der „Oberpriester“ (Mürsid) der „Alt-Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“, die es nach Auskunft von seriösen Islamwissenschaftlern in Wirklichkeit gar nicht gibt. Laut Vereinsregisterauszug vom 22.01.2012 ist er gleichzeitig der frühere Obmann und jetzige Obmann-Stellvertreter der FEYKOM und damit einer der wichtigsten PKK-Führer in ganz Europa.

 

Angeblich sollen bei einem Treffen im Jahr 2009 von PKK-nahen Personen und Führern mit zwei Religionswissenschaftlern der Universität Wien diese den Alt-Alevitischen Glauben „erfunden“ haben.

 

Die PKK unterwanderte auch die „Alevitische Religionsgesellschaft in Österreich“ (ARÖ) die von der „Föderation der Aleviten Gemeinden in Österreich“ (AABF) beim Kultusamt beantragt wurde. Der Antrag und die Glaubensgrundlagen für diese Glaubensgemeinschaft wurde aus politischen Gründen, um so viele alevitische Vereine zu erreichen wie nur möglich, viermal abgeändert, was beweist, dass er nicht aus religiösen Gründen gestellt worden ist. Die AABF hat nur einige hundert Mitglieder und ist keine religiöse sondern nur eine politische Organisation, die sich öffentlich als „Revolutionäre“ und „Umstürzler“ bezeichnet und nur politisch agiert.

 

Am 25.12.2010, 6.1.2011 und 16.10.2011 hat in Wien die AABF mit der FEYKOM, dem „Alevitischen Kulturzentrum in Österreich – AKÖ“, und mit anderen kurdischen Organisationen und Personen, mehrere politische Veranstaltungen durchgeführt, die vom Verfassungsschutz observiert wurden.

 


 

Damit ist folgender Zusammenhang bewiesen: Eine Terrororganisation versucht sich über PKK-nahe Organisationen durch den Status einer Religionsgesellschaft zu legalisieren. Ein und dieselbe Person vereinbart und vereinigt die Funktion einer „religiösen Führungspersönlichkeit“ und gleichzeitig die Führung eines Dachverbandes, in dem laut Verfassungsschutzbericht PKK-nahe Vereine zusammengefasst sind. Um eine Anerkennung als Glaubensgemeinschaft auf jeden Fall zu bekommen, wurden zwei voneinander unabhängige Anträge gestellt, getragen von denselben politischen Akteuren.

 

Im Gegensatz zur AABF und AKÖ (was den Durchblick für Außenstehende erschwert) gibt es auch die „Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ (IAGÖ), die rund 60.000 islamische Aleviten vertritt und deren Anhänger, demokratische liberale Muslime, sich nicht in politische Geschehnisse einmischen sondern lediglich an der Ausübung ihrer Religion interessiert sind.

 

Seitens  PKK-naher gewaltbereiter Personen kam es bereits zu Übergriffen und Anfeindungen gegen zahlreiche Mitglieder der IAGÖ, was bereits mehrmalige Polizeieinsätze notwendig machte.

 

Für Außenstehende ist es kaum möglich zwischen diesen Gruppierungen zu differenzieren. Als Folge kommt es zu Pauschalisierungen, die letztlich Vorurteile gegen den Islam schüren und zu einer Radikalisierung beitragen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.        Ist Ihnen der eingangs erwähnte Sachverhalt betreffend des Verein „"Föderation der Aleviten Gemeinden in Österreich" (AABF) bekannt?

2.       Wenn ja, seit wann und wie haben Sie darauf reagiert? Wenn nein, sehen Sie Handlungsbedarf bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen?

3.       Ist Ihnen bekannt, dass die AABF gemeinsam mit der FEYKOM politische Veranstaltungen durchgeführt hat?

4.       Wenn ja, seit wann und wie haben Sie darauf reagiert? Wenn nein, sehen Sie Handlungsbedarf bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen?

5.       Hatten Sie diesbezüglich Kontakt mit dem BMUKK (Kultusamt)? Wenn ja, wann? Durch wen wurde der Erstkontakt in dieser Causa erstellt?

6.       Ist Ihnen bekannt, dass die AKÖ gemeinsam mit der FEYKOM politische Veranstaltungen durchgeführt hat?

7.       Wenn ja, seit wann und wie haben Sie darauf reagiert? Wenn nein, sehen Sie Handlungsbedarf bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen?

8.       Hatten Sie diesbezüglich Kontakt mit dem BMUKK (Kultusamt)? Wenn ja, wann? Durch wen wurde der Erstkontakt in dieser Causa erstellt?

9.       Ist Ihnen der eingangs erwähnte Sachverhalt betreffend eines FEYKOM-Funktionärs, der zu den wichtigsten PKK-Führern in ganz Europa gehört und der gleichzeitig als religiöser Oberpriester (Mürsid) einer Glaubengemeinschaft fungiert bekannt?

10.   Wenn ja, seit wann und wie haben Sie darauf reagiert? Wenn nein, sehen Sie Handlungsbedarf bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen?

11.   Werden Sie die „Alevitische Religionsgesellschaft in Österreich“ (ARÖ) aufgrund einer nachweislichen PKK-Unterwanderung per Bescheid untersagen? Wenn nein, warum nicht und wie definieren Sie die diesbezügliche gesetzliche Grundlage?

12.   Werden Sie die „Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ aufgrund einer nachweislichen PKK-Unterwanderung per Bescheid untersagen? Wenn nein, warum nicht und wie definieren Sie die diesbezügliche gesetzliche Grundlage?


 

13.   Ist Ihnen bekannt, dass es von seiten PKK-naher gewaltbereiter Personen zu Übergriffen und Anfeindungen gegen zahlreiche Mitglieder der IAGÖ kam, was bereits mehrmalige Polizeieinsätze notwendig machte?

14.   Wenn ja, seit wann und wie haben Sie darauf reagiert? Wenn nein, sehen Sie Handlungsbedarf bzw. welche Maßnahmen werden Sie setzen?

15.   Ist es korrekt, dass das LVT-Wien zwei politische Veranstaltungen am 25.12.2010 und 16.10.2011 im Veranstaltungszentrum MOZAIK (Schererstraße 4, 1210 Wien) und eine dritte politische Veranstaltung am 6.1.2011 im Hotel Wimberger (Neubaugürtel 34-36, 1070 Wien), an denen die AABF mit der FEYKOM und der AKÖ gemeinsam mit anderen kurdischen Organisationen und Personen teilnahm, beobachtete? Wenn ja, warum und mit welchem Ergebnis?