10785/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Leopold Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Causa Ranovsky - Missstände in der Justiz

 

 

Die - auch bereits medial wiederholt ins Zentrum des öffentlichen Interesses gelangte - Causa Ranovsky betreffend die Minderjährigen Christoph Ranovsky und Lucas Ranovsky, beide geboren am 26. 8. 2001, und deren fremdverschuldete Entfremdung von ihren Großeltern Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky (Hauptschuloberlehrerin für Deutsch, Physik und Chemie i.R.) und Herrn Mag. Andreas Ranovsky (Gymnasialprofessor für Sport und Mathematik i.R.) gibt Anlass zur dringenden Aufklärung wesentlicher Missstände.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende


 

Anfrage

 

1.) Wurde die von Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky  und Herrn Mag. Andreas Ranovsky  im Jahre 2010 bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingebrachte Strafanzeige gegen Frau Mag. Katharina Mörwald, Frau Mag. Monika Dünser, Herrn Hofrat Mag. Rudolf Masicek, Herrn Mag. Leopold Oberhofer und Frau Mag. Waltraud Berger von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt an die Korruptionstaatsanwaltschaft abgetreten (bzw. zur Bearbeitung weitergeleitet)?

 

2.) Wenn ja, wann, zu welcher Aktenzahl und aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmung?

3.) Wer hat bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft den diesbezüglichen Akt bearbeitet und das Ermittlungsverfahren geführt?

 

4.) War Herr Staatsanwalt Dr. Gerald Denk damals Mitglied der Korruptionsstaatsanwaltschaft?

 

5.) Seit wann ist Herr Staatsanwalt Dr. Gerald Denk Mitglied der Korruptionsstaatsanwaltschaft?

 

6.) Aufgrund welcher Qualifikation wurde Herr Staatsanwalt Dr. Gerald Denk Mitglied der Korruptionsstaatsanwaltschaft?

 

7.) Was ist sein Aufgabenbereich bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft?

 

8.) Wie viele und welche Fälle behandelt er derzeit bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft?

 

9.) Wie heißen seine unmittelbaren und mittelbaren Vorgesetzten bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft?

 

10.) Hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft den Akt betreffend die von Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky und Herrn Mag. Andreas Ranovsky im Jahre 2010 bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingebrachte Strafanzeige gegen Frau Mag. Katharina Mörwald, Frau Mag. Monika Dünser, Herrn Hofrat Mag. Rudolf Masicek, Herrn Mag. Leopold Oberhofer und Frau Mag. Waltraud Berger, die von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt an die Korruptionstaatsanwaltschaft abgetreten (bzw. zur Bearbeitung weitergeleitet) wurde, wieder die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt rückabgetreten?

 

11.) Wenn ja, wann und aus welchen Gründen?

 

12.) War zum damaligen Zeitpunkt nicht die Korruptionsstaatsanwaltschaft ex lege für die Führung von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches, namentlich bei Verdachtsverfangenheit von Justizorganen, zuständig?

 

13.) Was besagte § 20a Abs 1 Z 1 StPO in der damals gültigen Fassung?


 

14.) Welche Ermittlungsschritte sind nach der Rückabtretung (Rückmittlung) des vorbesagten Ermittlungsaktes an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt von letzterer gesetzt worden?

 

15.) Wurde besagter Ermittlungsakt damals von den (damaligen) Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Frau Mag. Teresa Scherrer und Herrn Erstem Staatsanwalt Mag. Fuchs bearbeitet?

 

16.) Haben diese staatsanwaltlichen Organe auf Befangenheitsgründe in ihrer Sphäre hingewiesen und diese gemäß den Dienstvorschriften angezeigt?

 

17.) Ist ein staatsanwaltliches Organ zu einer Befangenheitsanzeige aus eigenem verpflichtet?

 

18.) Ist Ihnen am 24. 5. 2011 eine Eingabe von Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky und Herrn Mag. Andreas Ranovsky, beinhaltend eine Strafanzeige wegen § 295 StGB und weiterer Sachverhalte, zugegangen?

 

19.) Ist es zutreffend, dass diese Eingabe hernach im Bereich der Justiz verschwunden ist?

 

20.) Wenn ja, ist die Eingabe inzwischen wieder aufgetaucht?

 

21.) Wenn ja, wo befindet sich diese Eingabe derzeit und wer bearbeitet sie?

 

22.) Ist im Sommer 2011 eine (weitere) eine Eingabe von Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky und Herrn Mag. Andreas Ranovsky an Ihr Ministerium (zu Handen von Dr. Stormann), betreffend schwerwiegende Missstände in Pflegschaftsverfahren, gesendet worden?

 

23.) Welche Verfügungen wurden seitens Ihres - dienstaufsichtsverantwortlichen - Ministeriums daraufhin getroffen?

 

24.) Ist es zutreffend, dass besagte Eingabe von Herrn Dr. Stormann an Frau Diplompädagogin Susanna Ranovsky und Herrn Mag. Andreas Ranovsky unerledigt retourniert wurde mit dem sinngemäßen Hinweis, ihn nie wieder zu belästigen?

 

25.) Wenn ja, wie erklären Sie sich die Vereinbarkeit eines solchen Verhaltens mit der dem Bundesministerium für Justiz obliegenden Dienstaufsichtsverantwortlichkeit?

 

26.) Ist es üblich, dass die Dienstaufsicht seitens Ihres Ministeriums nicht wahrgenommen wird?

 

27.) Wenn dies nicht üblich ist, wieso wurde sie dann im vorgenannten Anlassfall nicht wahrgenommen?