10787/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungskrimi WKR-Ball

 

Die linksextrem motivierte Gewalt auf Österreichs Straßen hat am Rande des WKR-Balls völlig neue Dimensionen erreicht. So kam es neben unzählig verübten Straftaten – welche eine Tour d'Horizon durchs österreichische Strafgesetzbuch darstellen – auch zur Abnahme eines Sprengsatzes von einem "Demonstranten".

 

Über diese Bewaffnung hinaus soll ein Trend in der linksradikalen Szene die Bewaffnung mit Injektionsspritzen sein. Diese Spritzen sollen neben dem Einsatz als Waffe auch beim Opfer eine psychologische Wirkung hinsichtlich einer etwaigen Infizierung mit einer ansteckenden Krankheit erzielen.

 

Neben diesen Vorkommnissen soll es auch zu einer weiteren Ungeheuerlichkeit seitens der Polizeiführung gekommen sein. Laut vorliegenden Informationen soll eine interne "Weisung" bestanden haben, möglichst wenige Delikte zur Verfolgung zu bringen, damit kein schlechtes Licht auf die angeblich friedlichen Veranstalter fällt. Insbesondere sollen von dieser informellen Weisung auch Anzeigen von diensttuenden Beamten erfasst worden sein.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Werden Injektionsspritzen als Waffen iSd StGB qualifiziert?
  2. Wie viele Anzeigen rund um dem WKR-Ball wurden nicht verfolgt bzw. eingestellt?
  3. Wie viele von diesen Anzeigen wurden von den diensttuenden Beamten eingebracht?
  4. Wie viele Anzeigen wegen Sachbeschädigung wurden wegen angeblicher Geringfügigkeit eingestellt?
  5. Wie viele dieser Anzeigen wurden von diensttuenden Beamten eingebracht?