10789/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Neubauer, Podgorschek, Dr. Graf
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend steuerfreie Renten und Ruhegehälter für Mitarbeiter des Europäischen Patentamtes
Vor dem Hintergrund des von den Regierungsparteien eingebrachten Sparpaketes, welches zu einem Großteil die Pensionisten, Arbeiter, Angestellten und kleinen Gewerbetreibenden unseres Landes trifft, erscheint folgende Regelung bei den Renten und Ruhegehältern für Mitarbeiter des Europäischen Patentamtes mit Dienststelle Wien indiskutabel:
Gemäß Art. 8 EPÜ und Art. 16 Abs. 1 des in das EPÜ integrierten Vorrechteprotokolls können unter bestimmten Umständen die Aktivbezüge von der staatlichen Einkommenssteuer befreit werden. Österreich hat als einziger Vertragsstaat des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) jedoch auch Renten und Ruhegehälter der Mitarbeiter des Amtes von der staatlichen Einkommenssteuer befreit.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage