10793/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

Des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes

 

Im Rahmen des Wahrnehmungsberichts des Rechnungshofes Reihe BUND 2011/13 werden im Nachfrageverfahren auf einige nicht umgesetzte Empfehlungen des Rechnungshofes im Bezug auf die ständige Vertretung bei der EU in Brüssel, hingewiesen.

 

Im Rechnungshofbericht Reihe BUND 2010/4 wird erwähnt, dass Österreich mit 141 Beschäftigten in der Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel im Vergleich von 15 Staaten der EU an vierter Stelle lag. Weitere 146 Mitarbeiter waren in den Koordinationsabteilungen der Bundesministerien in Österreich tätig. Dahingehend fehlten jährliche Tätigkeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichte. Weiter wird erwähnt, dass Synergien mit der österreichischen Botschaft in Belgien nicht genutzt wurden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende,

 

Anfrage:

 

1.    Warum wurde die Empfehlung, ein gemeinsames Gebäude mit der österreichischen Botschaft in Belgien und der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU, nicht umgesetzt?

2.    Warum wurde die Empfehlung, ähnliche Fachbereiche in Anlehnung an die Ratsformation zusammenzulegen, nicht umgesetzt?

3.    Warum wurde die Empfehlung, eine gesetzliche Grundlage für Gehaltszuschläge für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege zu finden, nicht umgesetzt?

4.    Warum wurde die Empfehlung, Aufwendungen im Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit erst im Nachhinein zu erstatten, und nicht wie bisher im Vorhinein einen Pauschalbetrag auszubezahlen, nicht umgesetzt?

5.    Gedenken Sie Schritte zur Umsetzung einzuleiten?

6.    Wenn Ja: Bis wann werden diese umgesetzt?

7.    Wenn Nein: Warum nicht?