10803/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.02.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Ursula Haubner, Stefan Markowitz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Subventionierung von Privatschulen
Das Privatschulgesetz legt in § 21 Absatz 1 fest, dass für Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, die nicht unter § 17 fallen, d.h. keine konfessionellen Privatschulen sind, nach Maßgabe der auf Grund des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehenden Mittel Subventionen vom Bund zur Verfügung gestellt werden können, unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien. Die finanzielle Ungleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft gegenüber Schulen konfessioneller Natur wurde mehrmals kritisiert, eine entsprechende Bürgerinitiative bislang ignoriert.
Wie man hört, sollen nun die bisher zur Verfügung gestellten Mittel auch noch gekürzt werden, dies bedeutet eine Ausweitung der Ungleichstellung und eine noch größere Benachteiligung der Schulen in freier Trägerschaft, die zuletzt durch die Aktion unter dem Titel „Qualitätssicherung auch an Privatschulen“ bereits massiv in ihrer Freiheit beschnitten und eingeschränkt wurden. Wenn die Fördergelder gekürzt werden sollten, stellt sich die Frage, ob es die Absicht des Ministeriums ist, die Schulen in freier Trägerschaft vollkommen aus der österreichischen Schullandschaft zu entfernen! Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende
ANFRAGE
a) wenn ja, warum und wann soll diese Reduzierung schlagend werden?
b) Wenn nein, kann man davon ausgehen dass die Fördergelder zumindest bis zum Ende der Legislaturperiode gleich bleiben werden, oder, was notwendig wäre, noch steigen werden?
a) Wenn ja, wann genau und was soll diese Reform beinhalten?
b) sollte keine Reform geplant sen, weshalb nicht?
Wien, am 23.02.2012