10803/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Stefan Markowitz

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Subventionierung von Privatschulen

 

Das Privatschulgesetz legt in § 21 Absatz 1 fest, dass für Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, die nicht unter § 17 fallen, d.h. keine konfessionellen Privatschulen sind, nach Maßgabe der auf Grund des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehenden Mittel Subventionen vom Bund zur Verfügung gestellt werden können, unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien. Die finanzielle Ungleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft gegenüber Schulen konfessioneller Natur wurde mehrmals kritisiert, eine entsprechende Bürgerinitiative bislang ignoriert.

Wie man hört, sollen nun die bisher zur Verfügung gestellten Mittel auch noch gekürzt werden, dies bedeutet eine Ausweitung der Ungleichstellung und eine noch größere Benachteiligung der Schulen in freier Trägerschaft, die zuletzt durch die Aktion unter dem Titel „Qualitätssicherung auch an Privatschulen“ bereits massiv in ihrer Freiheit beschnitten und eingeschränkt wurden. Wenn die  Fördergelder gekürzt werden sollten, stellt sich die Frage, ob es die Absicht des Ministeriums ist, die Schulen in freier Trägerschaft vollkommen aus der österreichischen Schullandschaft zu entfernen! Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Welche Förderungen haben die Schulen in freier Trägerschaften in den Schuljahren 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 erhalten? Bitte eine genaue Auflistung der Schulen und der entsprechenden Beträge, sowie den Zeitpunkt der Überweisung der Tranchen, für 2012 aufgeteilt in „bereits ausgeschüttete Gelder“ mit Zeitpunkt und „noch auszuschüttende“. Hier soll ebenfalls der Zeitpunkt genannt werden, wann die Überweisung erfolgen soll?
  2. Ist es richtig, dass das Ministerium eine Reduzierung der Fördergelder plant?

a)       wenn ja, warum und wann soll diese Reduzierung schlagend werden?

b)      Wenn nein, kann man davon ausgehen dass die Fördergelder zumindest bis zum Ende der Legislaturperiode gleich bleiben werden, oder, was notwendig wäre, noch steigen werden?

  1. Weshalb setzt das Ministerium alle erdenklichen Maßnahmen, um das Überleben der Schulen in freier Trägerschaft unmöglich zu machen (Bsp. sogenanntes Qualitätssicherungsgesetzt)?
  2. Ist mit einer Privatschulgesetzreform zu rechnen?

a)       Wenn ja, wann genau und was soll diese Reform beinhalten?

b)      sollte keine Reform geplant sen, weshalb nicht?

  1. Weshalb wehrt sich das Ministerium so vehement gegen eine finanzielle Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den konfessionellen Privatschulen?

Wien, am 23.02.2012